Jul 292015
 

Mietverträge und das Vertrauen zu Juristen

Hier ein Ausschnitt über das Vertrauen zu Anwälten und Notaren:
Anzahl und Art der unzulässigen Klauseln Die überprüften
20 Mietverträge enthalten insgesamt 565 gesetzwidrige Klauseln, unterschiedlicher Schwere und Bedeutung.

Im Durchschnitt finden sich also jeMietvertrag ca. 28 gesetzwidrige Klauseln. Diese Klauseln verstoßen oft nicht nur gegen eine, sondern gegen zwei oder mehrere Gesetzesvorschriften.

In Summe mussten insgesamt 953 Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen festgestellt werden, sodass im Durchschnitt die Bestimmungen eines einzelnen Mietvertrages in 47 Punkten gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.
Von den insgesamt 953 Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen entfallen – auf die Bestimmungen des MRG/WGG 275 Verstöße – auf die Bestimmungen des ABGB 330 Verstöße – auf die Bestimmungen des KSchG 348 Verstöße

Durchschnittlich finden sich also in jedem Mietvertrag ca. 14 Verstöße gegen Bestimmungen des MRG/WGG, ca. 17 Verstöße gegen Bestimmungen des ABGB sowie ca. 19 Verstöße gegen KSchG-Bestimmungen.
Von den 331 Verstößen gegen ABGB-Bestimmungen liegen in 143 Fällen Verstöße gegen bestandrechtliche Bestimmungen des ABGB vor, rechnet man diese den Verstößen gegen Bestimmungen des MRG/WGG (274) hinzu, so ergibt dies in Summe 417 Verstöße gegen bestand- bzw mietrechtliche Rechtsvorschriften. Bei 676 Verstößen handelt es sich um die Verletzung zwingender Rechtsvorschriften [des MRG/WGG, KSchG sowie (teilweise) ABGB], in den restlichen 277 Fällen handelt es sich um gesetzwidrige Klauseln, die im Rahmen der Inhaltskontrolle gemäß § 879 Abs 3 ABGB v.a. deshalb als gröblich benachteiligend und damit nichtig qualifiziert wurden, weil sie ohne sachliche Rechtfertigung zum Nachteil des Mieters von dispositiven Bestimmungen des ABGB abweichende Regelungen enthalten.

 

Quelle 2017:
Gesetzwidrige Vertragsbestimmungen in Wohnungsmietverträgen
https://media.arbeiterkammer.at/wien/PDF/studien/Studie_Wohnungsmietvertraege_2004.pdf

Quelle dieser Broschüre war einmal:
http://www.arbeiterkammer.at/bilder/d7/ … raegen.pdf
Hier ist noch eine Broschüre der Arbeiterkammer über illegale Klauseln in
Bauträgerverträgen – wichtig für Häuselbauer
Gesetzwidrige Vertragsbestimmungen in Bauträgerverträgen im Speziellen in Kaufverträgen über Neubau-Eigentumswohnungen
Quelle war einmal:
http://www.arbeiterkammer.at/bilder/d51 … mungen.pdf
Bei sämtlichen untersuchten Verträgen stehen sich ein Bauträger/Verkäufer als Unternehmer und ein Käufer als Verbraucher i.S.d. § 1 Abs 1 Konsumentenschutzgesetz gegenüber, sodass die Verträge in den Geltungsbereich des Konsumentenschutzgesetzes fallen.
11 Verträge betrafen Eigentumswohnungen, 7 Verträge bezogen sich auf den Erwerb von Wohnungseigentums-Reihenhäusern/Doppelhäusern.
In
13 Fällen trat ein Rechtsanwalt, in 5 Fällen ein Notar als Vertragserrichter auf.
(
das ist ja zum totlachen
!!!!))
Ausschnitt: 3.1. Anzahl und Art der unzulässigen Klauseln Die überprüften 18 Kaufverträge enthalten insgesamt 474 gesetzwidrige Klauseln, unterschiedlicher Schwere und Bedeutung.
Im Durchschnitt finden sich also je Kaufvertrag
ca. 26 gesetzwidrige Klauseln.
Der „beste“ Vertrag beinhaltet 15, der schlechteste Vertrag 44 gesetzwidrige Klauseln. Diese Klauseln verstoßen manchmal nicht nur gegen eine, sondern gegen zwei oder mehrere Gesetzesvorschriften.
In Summe mussten insgesamt 701 Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen festgestellt werden.
Von den insgesamt 701 Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen entfallen – auf die Bestimmungen des BTVG 67 Verstöße (BTVG = Bauträgervertragsgesetz) – auf die Bestimmungen des WEG 123 Verstöße WEG = Wohnungseigentumsgesetz) – auf die Bestimmungen des ABGB 195 Verstöße – auf die Bestimmungen des KSchG 316 Verstöße (KSchG = Konsumentenschutzgesetz)
Durchschnittlich finden sich also in jedem Kaufvertrag fast 4 Verstöße gegen Bestimmungen des BTVG, ca. 7 Verstöße gegen Bestimmungen des WEG, ca. 11 Verstöße gegen Bestimmungen des ABGB sowie ca. 17 bis 18 Verstöße gegen KSchG-Bestimmungen.
Bei
515 Verstößen handelt es sich um die Verletzung zwingender Rechtsvorschriften [des BTVG, WEG, KSchG bzw §§ 935 und 1336 ABGB], in den restlichen 186 Fällen handelt es sich um gesetzwidrige Klauseln, die im Rahmen der Inhaltskontrolle gemäß § 879 Abs 3ABGB vor allem deshalb als gröblich benachteiligend und damit nichtig qualifiziert wurden, weil sie ohne sachliche Rechtfertigung zum Nachteil des Erwerbers von dispositiven Bestimmungen des ABGB abweichende Regelungen enthalten.

Man muss zwar einen Juristen bezahlen für die Vertragserstellung, und man muss einem Juristen auch vertrauen, dass die Vertragserstellung gesetzlich richtig war, aber wenn es doch nicht gesetzlich so ganz in Ordnung war, dann passiert dem Juristen gar nichts und man bezahlt trotzdem und hat dann noch zusätzlich die Scherereien!!! Eigentlich geht man ja zu einem Juristen, damit man einen sicheren Vertrag bekommt und nicht später durch den mangelhaften Vertrag Prozesse am Hals hat! Und eigentlich bezahlt man ja auch dafür! Aber auf Grund dieser veröffentlichten Broschüren der Arbeiterkammer, ist es sehr schwer zu glauben, dass Juristen solche gesetzwidrigen Klauseln nicht kennen….!
Die Gesetze kennen und verstehen bedeutet noch lange nicht, auch Recht zu erhalten! Vertraue nie einem Juristen blind, denn das könnte zu Blindheit führen!!
Einmal mehr zeigt sich in Österreich: Das heutige ABGB, nach dem die Österreicher auch heute noch leben, stammt immer noch von 1811 – also Zeiten Kaiser Franz I. von Österreich, die Habsburger also, jedoch die wurden ja abgesetzt! Abgesetzt vor allem aus einem Grund: damit die Juristen die Rollen des Adels übernehmen und machen können was sie wollen!!

Die AK hat diese Quelllinks entfernt, denn zu viel sollte das gemeine Volk nun doch nicht wissen über die Justiz – schließlich ist das Jus Studium das beliebteste Studium und meist besuchte Studium von Österreich! Nicht unbedingt um zu lernen wie man das Recht verteidigt, sondern zu lernen mit dem Recht in abgewandelter Form etwas zu verdienen!
Trotzdem – der Standard schreib auch über die 13 Rechtsanwälte und 5 Notaren, die bei nur 18 Bauträgerverträgen 701 gesetzliche Verstöße begangen hatten – Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen – für die sie natürlich Geld bekommen hatte – Honorar nennt man das in juristischen Kreisen!
siehe Standard: http://derstandard.at/2805972 Der Quelllink von der AK über gesetzliche Verstöße in Mietvertragsklauseln (ich war selber Opfer eines solchen Mietvertrages – gespickt mit 5 illegalen Klauseln!) – ja dieser Quelllink ist total aus dem Netz verschwunden!
Dieses Thema gibt es nur mehr als Buch:
http://www.mieterschutzwien.at/index.ph … sprechung/ Juristen die mit der Unwissenheit des Kunden Geld verdienen – anders kann man das nicht nennen!
Das alte Motto der Linksfaschisten in Österreich: was das Volk nicht weiß, das macht es nicht heiß!

Die Frage am Schluss: wie viele Gesetzesvergehen würde man in Mietverträgen und Bauträgerverträgen finden, wenn man nicht nur 20 Verträge kontrollieren würde, sondern 1000 Mietverträge?

 

siehe auch:
Illegale / ungültige Klauseln in Mietverträgen in Österreich
https://www.wipi.at/ungueltige-klauseln-mietvertraegen

siehe auch: ungültige Klauseln in Spanien – widerrechtliche Klauseln Spanien

 

[Copyright © Text / Bilder - Winfried Michael Zehm ]

[Copyright © Text / Bilder / Fotos - W.M. Zehm ]

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