Nov 052016
 

Kopie und Tilgung eines  beim Bezirksgericht hinterlegten Testamentes

Wie stiehlt man das Testament einer dementen Person in Österreich?

Wie hinterlegt man denn ein Testament am Bezirksgericht?
Wenn das Testament selbst mit eigener Hand geschrieben wird, steckt man dieses handgeschriebene Testament in einen Umschlag und geht am Amtstag zum Bezirksgericht! Dort kommt ein Siegel auf das Couvert, und wird dann mit einer Nummer ins Testament Register registriert und das Couvert auch dort am Bezirksgericht aufbewahrt!


Auszug ABGB:
§ 717.
Will der Erblasser seine Anordnung aufheben, ohne eine neue zu errichten; so muß er sie ausdrücklich entweder mündlich, oder schriftlich widerrufen, oder die Urkunde vertilgen.
§ 718.
Der Widerruf kann nur in einem solchen Zustande gültig geschehen, worin man einen letzten Willen zu erklären fähig ist.

Wie man ein Testament verfasst, handschriftlich ohne Zeugen, das steht im ABGB unter § 578:
§ 578.
Wer schriftlich, und ohne Zeugen testiren will, der muß das Testament oder Codicill eigenhändig schreiben, und eigenhändig mit seinem Nahmen unterfertigen.
Die Beysetzung des Tages, des Jahres, und des Ortes, wo der letzte Wille errichtet wird, ist zwar nicht nothwendig, aber zur Vermeidung der Streitigkeiten räthlich.


Ein kranker schon dementer Mann schrieb im Jahr 2004 ein handgeschriebenes Testament und hinterlegte dieses Testament in einem Couvert am Bezirksgericht!
Jedoch, seine Ehegattin und seine Tochter wollten den Inhalt des Testamentes herausfinden!

Im Jahr 2010  engagierte die Tochter ihren anverwandten Anwalt , der wiederum im “Wege einer Akteneinsicht” eine Kopie des Testamentes bekam und diese Kopie der Tochter des Mannes und der Ehegattin übergab!
Der Inhalt des Testamentes gefiel den zwei Frauen nicht, denn auch die zwei Söhne wurden in dem Testament bedacht!
Die zwei Frauen nötigten also den Mann – er ist schwer krank – vaskuläre Enzephalopathie und dement – dieses Testament zu tilgen zu lassen! (gemäß ABGB § 717)
Wie nötigt man einen Demenzkranken zur Tilgung eines Testamentes?
Man zwingt ihn ganz einfach zu einer Vollmacht, die dann der Anwalt zum Bezirksgericht bringt, gemäß ABGB § 717 kann man dann das Testament löschen lassen, unliebsame Miterben werden so ausgeschaltet!
Obwohl, jemand der so krank ist, dass er es nicht einmal mehr von seiner Wohnung zum Bezirksgericht schafft (400 Meter), ist so jemand gemäß ABGB 718 überhaupt fähig seinen Widerruf zum Testament zu machen?
Ganz einfach in Österreich! Kein Hahn kräht danach!


Frage an Juristen, die vielleicht zufällig diesen Beitrag lesen:
Ist es legal für einen Anwalt, eine Kopie für Ehegatten oder Kinder des Erblassers im “
Wege der Akteneinsicht” den Inhalt eines Testamentes herauszusuchen und davon eine Kopie anfertigen zu lassen?
Zwei Mails wurden gefunden, die die Tilgung des Testamentes bestätigten!
Ein Anwalt der Innsbrucker Anwaltskammer mit Doktortitel besorgt “im Wege der Akteneinsicht” eine Kopie des hinterlegten Testamentes eines dementen schwerkranken Mannes!
Im ersten Mail des Anwaltes an die Tochter steht auch: “…….
wir werden mittels Beschluss über den Inhalt des Testaments verständigt” !
Auf den Original Mails sieht man den Stempels des Anwaltsbüros!

Ist das eine Straftat? Kann man das strafrechtlich verfolgen!

Faktum: Testament ist weg, die Rechte der Söhne sind sozusagen auch weg…!? (StrGB § 229)
Dass der Mann seit 2007 dement ist, kann man an Hand von ärztlichen Attesten beweisen!!

Aber sind hinterlegte Testamente am Bezirksgericht wirklich sicher?

Es liegen Beweise vor, dass das nicht so ist!!

Wen interessiert so ein Fall? Kann man Richter anzeigen? Kann man Anwälte wegen so einem Fall belangen?

Nötigung von dementen Personen ist in Österreich immer noch ein Kavaliersdelikt! Wie sieht es aus mit Testament Klau?

dass die Tochter und die Ehegattin über den Inhalt eines Testamentes per “Bescheid” benachrichtigt werden, das halte ich für absolut illegal!
Laut dieser Seite ist das unmöglich – diese Seite nennt sich europäisches Testament Register – erklärt wird hier das österreichische Recht…….:
http://www.arert.eu/Autriche-DE.html?lang=frSind 
update März 2017:
Der Anwalt, der diese „Tilgung“ des Testamentes möglich gemacht hatte – „im Wege der Akteneinsicht“ ist inzwischen verstorben!
Wie eine Ratte stürzte er über eine Kellerstiege in einem Säuferlokal in Wilten und starb an den inneren Blutungen!

Im Jahre 2017 stellte sich dann heraus, warum die Tochter und die Ehefrau so dringend den Inhalt des hinterlegten Testamentes wissen wollten!

Die zwei Frauen hatten schon Gelder in großer Höhe des Erbes verschwinden lassen und auf andere Konten umgeleitet! Damals im Jahre 2010 hatten sie nur ein Problem: was wäre, wenn der Erblasser genaue Kontennummern ins Testament geschrieben hätte??

Dieselbe Juristenratte hatte auch durch „Beziehungen“ (der Anwalt war ein namhafter Freund der Justiz und der Polizei von Innsbruck – so steht es sogar im Internet!) einen Auszug der KPA-Akte des ältesten Sohnes der Familie besorgt!

Dadurch konnte die Schwester der Familie dem dementen Vater so richtig Angst machen und ihn dadurch nötigen , das gesamte 6 stöckige Haus ihr alleine zu schenken!

Lesen Sie passend dazu den Beitrag: KPA-Akte

Datenspeicherung in Österreich 60 Jahre oder auch bis zum 80. Lebensjahr – Die Geheimakten unserer österreichischen Polizei, die man zur Erpressung von dementen Menschen verwendet:

 

Man hat zwar in Österreich ein Adelsaufhebungsgesetz durchgesetzt , leider herrschen jetzt die Juristen in Österreich schlimmer als der Adel in vergangenen Zeiten! Juristen können in Österreich tun und lassen was sie wollen!

Werden Sie nicht alt in Österreich und bekommen Sie keine Kinder in Österreich solange dieser Abschaum regiert!

 

 

Datenspeicherung in Österreich 60 Jahre oder bis zum 80igsten Lebensjahr

 

 

 

[Copyright © Text / Bilder - Winfried Michael Zehm ]

[Copyright © Text / Bilder / Fotos - W.M. Zehm ]

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