Sep 052023
 

Kopie und Tilgung eines  beim Bezirksgericht hinterlegten Testamentes – mit Hilfe einer Richterin

wie nötigt man in Österreich Demenzkranke zum Schreiben eines neuen Testamentes

  Verstoß gegen Paragraph 718 ABGB ist nur Kavaliersdelikt in Österreich!

Wie stiehlt man das Testament einer dementen Person in Österreich? Das ist ganz einfach in Österreich – vor allem wenn man schon weiß und Atteste von Ärzten besitzt, dass diese Person dement ist – ganz einfach!!!
Die Lösunge in Österreich
: verschweigen Sie auf alle Fälle für die Öffentlichkeit , dass jemand – ein Verwandter / Elternteil  – dement ist – auch wenn Sie von der Krankheit auf Grund  von ärztlichen Attesten es schon wissen, dass Ihr Vater / Mutter / Verwandter dment ist oder von einer schlimmeren Krankheit befallen ist !!

Denn in Österreich gibt es keine Meldepflicht für Demenzkranke – wenn es  niemand weiß kann auch niemand verhindern, dass Sie einem Demenzkranken zu neuen Ideen nötigen, denn es weiß ja niemand , dass der Mann / Frau krank ist…….!

Dieser Artikel ist keine Anleitung für Betrüger, sondern ein Tatsachenbericht der leider schon passiert ist!

Wie hinterlegt man denn ein Testament am Bezirksgericht?
Wenn das Testament selbst mit eigener Hand geschrieben wird, steckt man dieses handgeschriebene Testament in einen Umschlag und geht am Amtstag zum Bezirksgericht! Dort kommt ein Siegel auf das Couvert, und wird dann mit einer Nummer ins Testament Register registriert und das Couvert auch dort am Bezirksgericht aufbewahrt!


Auszug ABGB:
§ 717.
Will der Erblasser seine Anordnung aufheben, ohne eine neue zu errichten; so muß er sie ausdrücklich entweder mündlich, oder schriftlich widerrufen, oder die Urkunde vertilgen.
§ 718.
Der Widerruf kann nur in einem solchen Zustande gültig geschehen, worin man einen letzten Willen zu erklären fähig ist.

Diese Ausdruckweise wurde 2016 geändert!
siehe ABGB 717 2023
Jetzt, 2023  wird derselbe Paragraph so ausgedrückt:

Paragraph 718,
Der Widerruf kann nur im Zustand der Testierfähigkeit gültig erfolgen.

Mit anderen Worten: der Erblasser muss nur noch „testierfähig sein, nicht mehr im selben Zustand wie bei der Abgabe seines Testamentes!
Justizminister 2016 war die ÖVP- typisch für diese Partei!

Wie man ein Testament verfasst, handschriftlich ohne Zeugen, das steht im ABGB unter § 578:
§ 578.
Wer schriftlich, und ohne Zeugen testiren will, der muß das Testament oder Codicill eigenhändig schreiben, und eigenhändig mit seinem Nahmen unterfertigen.
Die Beysetzung des Tages, des Jahres, und des Ortes, wo der letzte Wille errichtet wird, ist zwar nicht nothwendig, aber zur Vermeidung der Streitigkeiten räthlich.


Ein kranker schon dementer Mann schrieb im Jahr 2004als er noch nicht sehr krank war – ein handgeschriebenes Testament und hinterlegte dieses Testament in einem Couvert am Bezirksgericht!
Im Jahr 2007 wurde er sehr krank ( Demenz, Parkinson,Verwirrtheitsphasen,  Leukenzephalopathie – alle Diagnosen schriftlich vorhanden!)
Jedoch, seine Ehegattin und seine Tochter wollten den Inhalt des Testamentes herausfinden – bzw. das Testament tilgen zu  lassen!

Im Jahr 2010  engagierte die Tochter ihren anverwandten Anwalt , der wiederum im “Wege einer Akteneinsicht” eine Kopie des Testamentes bekam und diese Kopie der Tochter des Mannes und der Ehegattin übergab!
Der Inhalt des Testamentes gefiel den zwei Frauen nicht, denn auch die zwei Söhne wurden in dem Testament bedacht!
Die zwei Frauen nötigten also den Mann – er ist schwer krank – vaskuläre Enzephalopathie und dement – dieses Testament zu tilgen zu lassen! (gemäß ABGB § 717)
Es sind 4 schriftliche Diagnosen vorhanden, da eine der 2 Frauen zufällig mit einem Arzt verheiratet ist, der zufällig an dieser Klinik arbeitet, an der die Diagnosen erstellt wurden!
Wie nötigt man einen Demenzkranken zur Tilgung eines Testamentes?
Man zwingt ihn ganz einfach zu einer Vollmacht, die dann der Anwalt zum Bezirksgericht bringt, gemäß ABGB § 717 kann man dann das Testament löschen lassen, unliebsame Miterben werden so ausgeschaltet!
Obwohl, jemand der so krank ist, dass er es nicht einmal mehr von seiner Wohnung zum Bezirksgericht schafft (400 Meter), ist so jemand gemäß ABGB 718 überhaupt fähig seinen Widerruf zum Testament zu machen?
Ganz einfach in Österreich! Kein Hahn kräht danach!
Die WKSTO ermittelt nicht gegen RichterInnen in Österreich!
Der gesamte vorsätzliche Betrug am Nachlassgericht und an den Erben wurde von Juristen eingefädelt und durchgeführt – deswegen kann man dagegen nichts machen!

Die Löschung bzw. Tilgung dieses im Bezirksgericht ist eigentlich ganz einfach:
Man braucht nur eine Richterin, die darauf verzichtet gemäß § 718 ABGB zu untersuchen , ob der Erblasser noch im selben Zustand ist, wie an dem Tag, an dem er das Testament hinterlegte!


Frage an Juristen, die vielleicht zufällig diesen Beitrag lesen:
Ist es legal für einen Anwalt, eine Kopie für Ehegatten oder Kinder des Erblassers im “
Wege der Akteneinsicht” den Inhalt eines Testamentes herauszusuchen und davon eine Kopie anfertigen zu lassen?
Zwei Mails wurden gefunden, die die Tilgung des Testamentes bestätigten!
Ein Anwalt der Innsbrucker Anwaltskammer mit Doktortitel besorgt “im Wege der Akteneinsicht” eine Kopie des hinterlegten Testamentes eines dementen schwerkranken Mannes!
Im ersten Mail des Anwaltes an die Tochter steht auch: “…….
wir werden mittels Beschluss über den Inhalt des Testaments verständigt” !
Auf den Original Mails sieht man den Stempels des Anwaltsbüros!

Ist das eine Straftat? Kann man das strafrechtlich verfolgen!

Faktum: Testament ist weg, die Rechte der Söhne sind sozusagen auch weg…!? (StrGB § 229)
Dass der Mann seit 2007 dement ist, kann man an Hand von ärztlichen Attesten beweisen!!

Aber sind hinterlegte Testamente am Bezirksgericht wirklich sicher?

Es liegen Beweise vor, dass das nicht so ist!!

Wen interessiert so ein Fall? Kann man Richter anzeigen? (Antwort: NEIN, geht nicht in Österreich!)
Kann man Anwälte wegen so einem Fall belangen?

Nötigung von dementen Personen ist in Österreich immer noch ein Kavaliersdelikt! Wie sieht es aus mit Testament Diebstahl?

dass die Tochter und die Ehegattin über den Inhalt eines Testamentes per “Bescheid” benachrichtigt werden, das halte ich für absolut illegal!
Laut dieser Seite ist das unmöglich – diese Seite nennt sich europäisches Testament Register – erklärt wird hier das österreichische Recht…….:
https://e-justice.europa.eu/content_succession-166-de.do


update März 2017
:
Der Anwalt, der diese „Tilgung“ des Testamentes möglich gemacht hatte – „im Wege der Akteneinsicht“ ist inzwischen verstorben!
Wie eine Ratte stürzte er über eine Kellerstiege in einem Säuferlokal in Wilten (Ibk.) und starb an den inneren Blutungen!

Im Jahre 2017 stellte sich dann heraus, warum die Tochter und die Ehefrau so dringend den Inhalt des hinterlegten Testamentes wissen wollten, und den dementen Vater nötigten ein neues Testament zu schreiben!!!

Die zwei Frauen hatten schon Gelder in großer Höhe des Erbes verschwinden lassen und auf andere Konten umgeleitet! Die Tochter kaufte sich ein Haus um 600.000,- Euro – die WKSTO interessierte nicht die Herkunft des Geldes! Die Tochter (Lehrerin) verdiente ca. 2.500,- Euro im Monat!!!???

Damals im Jahre 2010 hatten sie nur ein Problem: was wäre, wenn der Erblasser genaue Kontennummern ins Testament geschrieben hätte??

Faktum ist und bleibt der § 718 ABGB!
Der Erblasser war jedenfalls nicht mehr im selben physischen und psychischen Zustand gemäß ärztlicher Diagnosen im Jahr 2010 als wie im Jahr 2004 als er das Testament hinterlegte!!

Man brauchte also einen Juristen in Innbruck der freundschaftliche Beziehungen zu der Richterin pflegte , die zuständig für die Hinterlegung von Testamenten war!
Man holte das hinterlegte Testament heraus und nötigte den dementen Erblasser ein neues Testament zu schreiben!

Dieselbe Juristenratte hatte auch durch „Beziehungen“ (der Anwalt war ein namhafter Freund der Justiz und der Polizei von Innsbruck – so steht es sogar im Internet!) einen Auszug der KPA-Akte des ältesten Sohnes der Familie besorgt!

Dadurch konnte die Schwester der Familie dem dementen Vater so richtig Angst machen und ihn dadurch nötigen , das gesamte 6 stöckige Haus ihr alleine zu schenken!

Die WKSTO will nicht gegen diese Richterin in Innsbruck ermitteln , auch nicht , wie oft sie schon gegen den § 718 verstoßen hatte……..!
Es gibt wahrscheinlich noch sehr viele Fälle in dieser Art in Innsbruck!

Lesen Sie passend dazu den Beitrag: KPA-Akte

 

Datenspeicherung in Österreich 60 Jahre oder auch bis zum 80. Lebensjahr – Die Geheimakten unserer österreichischen Polizei, die man zur Erpressung von dementen Menschen verwendet:

 

Man hat zwar in Österreich ein Adelsaufhebungsgesetz durchgesetzt , leider herrschen jetzt die Juristen in Österreich schlimmer als der Adel in vergangenen Zeiten! Juristen können in Österreich tun und lassen was sie wollen!

Werden Sie nicht alt in Österreich und bekommen Sie keine Kinder in Österreich solange dieser Abschaum regiert!

 

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Die KPA-AKTE – ein Verstoß gegen das DSGVO – Datenspeicherung in Österreich 60 Jahre oder auch bis zum 80. Lebensjahr! Die EKIS-Datei

 

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