Immobilienmakler Deutschland – Gewerbe anmelden in Deutschland
Der Beruf Immobilienmakler in Deutschland gehört zum freien Gewerbe – d.h. man braucht keine besondere Ausbildung vorweisen.
Siehe Beitrag – Gewerbeanmeldung Makler in Deutschland
Laut § 14 Gewerbeordnung DE besteht jedoch eine Anzeigepflicht / Verordnungsermächtigung des Gewerbes:
http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__14.html
Weiteres braucht man eine spezielle Maklererlaubnis laut § 34 c der Gewerbeordnung DE:
http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34c.html
Gesetzliche Vorschriften zur Berufsausbildung des Immobilienmakler/IN gibt es bis jetzt noch nicht in Deutschland.
Zwang zur Praktik wie in Österreich 2 Jahre – gibt es auch nicht!
Der Fachverband für Immobilienmakler in Deutschland ist:
Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.
http://www.ivd.net/
Ob man dort auch ohne jede Ausbildung aufgenommen wird als Mitglied, ja das ist nicht bekannt!
Faktum ist jedenfalls:
ohne jegliche Ausbildung ein Maklergeschäft zu eröffnen, das ist sehr schwierig, denn auch in Deutschland gibt es jede Menge rechtliche Fallen und sehr viele Gesetze….!
Fragen Kommentare im Deutschland Forum
siehe auch: Handelsregister Spanien – Eintragung verpflichtend
Makler / Immobilienmakler in Spanien
Immobilienmakler von Brasilien / estate agent Brazil
Immobilienmakler in Panamá / estate agent from Panamá
Immobilienmakler in Paraguay
Immobilienmakler Italien – Provision Makler in Italien
Makler in Mexiko
Makler in Costa Rica
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