Mai 232019
 
Blaue Sauferei

Ibiza Video – Verstoß gegen Gesetze und Ehrenkodex – Kanzler Kurz gleich verdächtig wie Strache?

Die gesamte Linke Presse  demonstriert wieder einmal, dass man ohne weiteres gegen alle gegenwärtigen Gesetze  und Regeln verstoßen darf, wenn es gegen sogenannte Rechte geht!

 

die Geier warten

die Geier warten

Die gesamte bildliche Berichterstattung über das sogenannte Ibiza-Video verstoßt  gegen alle Regeln der österreichischen Ehrenkodex für die österreichische Presse  und des deutschen Pressekodex des deutschen Presserates!
Link zum deutschen Presserat

Der Ehrenkodex für die österreichische Presse (Link zum Presserat)

5. Persönlichkeitsschutz

5.1. Jeder Mensch hat Anspruch auf Wahrung der Würde der Person und auf Persönlichkeitsschutz

Anmerkung: dies gilt nicht, wenn dieser Mensch bei einer sogenannten rechten Partei ist!?

7. Schutz vor Pauschalverunglimpfungen und Diskriminierung

7.1. Pauschalverdächtigungen und Pauschalverunglimpfungen von Personen und Personengruppen sind unter allen Umständen zu vermeiden.

Anmerkung: das gilt bei der deutsch / Österreichischen Presse nicht, wenn die Person oder die Partei rechts gerichtet ist…!

8. Materialbeschaffung

8.1. Bei der Beschaffung mündlicher und schriftlicher Unterlagen sowie von Bildmaterial dürfen keine unlauteren Methoden angewendet werden.

8.2. Unlautere Methoden sind z.B. Irreführung, Druckausübung, Einschüchterung, brutale Ausnützung emotionaler Stress-Situationen und die Verwendung geheimer Abhörgeräte.

8.3. In Einzelfällen sind verdeckte Recherchen, einschließlich der zu ihrer Durchführung notwendigen angemessenen Methoden, gerechtfertigt, wenn Informationen von besonderem öffentlichen Interesse beschafft werden.


Anmerkung: die Art und Weise wie gewisse „Profis“ an das Video kamen, ist mehr als  eine „unlautere Methode
…..die Verwendung geheimer Abhörgeräte? –

Ja, es wurden geheime Abhörgeräte verwendet in Ibiza, von einer professionellen Spitzelfirma !!

In Zukunft kann man auch einen Einbruch oder einen Überfall begehen in der EU, Deutschland / Österreich, um sich irgendwelches Material gegen unbeliebte Politiker zu besorgen ! Man braucht sie dann nur an den Spiegel oder die süddeutsche Zeitung zu verkaufen!
Auch wenn man das laut Strafgesetzbuch Hehlerei nennt – das ist ganz egal!

Unsere Justiz ist einfach zu dämlich und zu blöd, um irgendetwas dagegen zu unternehmen!
Und wenn man noch dazu einen Präsidenten hat, der das ganze auch noch absegnet und fördert….!


zu Punkt 8.3.
Sicherlich ist der ehemalige Vizekanzler Strache eine öffentliche Person!
Aber die Informationen , die angeblich von besonderem öffentlichen Interesse beschafft wurden – sind das wirklich „Informationen„, wenn jemand im Rauschzustand irgendwelche Sachen aussagt?
Jeder, der irgendwann mal im Gastgewerbe oder als Taxifahrer in der Nacht gearbeitet hat, weiß, Besoffene reden viel – dran ist meistens nichts!!
Dieses Ibiza Video zeigt nur einen Politiker, der betrunken ist in seiner Freizeit im Urlaub! sonst gar nichts!

Die Schande bei dieser ganzen Affäre ist nicht das Video selbst, sondern die linke Presse und was sie daraus gemacht hat!

Und vor allem, was die linke Presse anscheinend NICHT dauernd zeigt bzw. wiederholt im Fernsehen und den Zeitungen!

Im deutschen Pressekodex steht es noch viel genauer:

Ziffer 4
GRENZEN DER RECHERCHE
Bei der Beschaffung von personenbezogenen Daten, Nachrichten, Informationsmaterial und Bildern dürfen keine unlauteren Methoden angewandt werden.

ANMERKUNG:  wenn man von einem geldgierigen iranischen Anwalt mit Doppelstaatsbürgerschaft ein Video kauft, das von einem vorbestraften Rauschgifthändler im Ausland hergestellt wurde (gegen alle spanischen Gesetze!) mit Hilfe einer litauischen Nutte als Lockvogel , dann sind das UNLAUTERE METHODEN !!!

Ziffer 13
UNSCHULDSVERMUTUNG
Die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und sonstige förmliche Verfahren muss frei von Vorurteilen erfolgen.
Der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt auch für die Presse

RICHTLINIE 13.1 – VORVERURTEILUNG
Die Berichterstattung über Ermittlungs- und Gerichtsverfahren dient der sorgfältigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über Straftaten und andere
Rechtsverletzungen, deren Verfolgung und richterliche Bewertung.
Sie darf dabei nicht vorverurteilen.
Die Presse darf eine Person als Täter bezeichnen,
wenn sie ein Geständnis abgelegt hat und zudem Beweise gegen sie vorliegen oder wenn sie die Tat unter den Augen der Öffentlichkeit begangen hat.
In der Sprache der Berichterstattung ist die Presse nicht an juristische Begrifflichkeiten gebunden, die für den Leser unerheblich sind.

Ziel der Berichterstattung darf in einem Rechtsstaat nicht eine soziale Zusatzbestrafung Verurteilter mit Hilfe eines „Medien-Prangers“ sein.
Zwischen Verdacht und erwiesener Schuld ist in der Sprache der Berichterstattung deutlich zu unterscheiden

Anmerkung: Strache wurde nie angeklagt oder verurteilt von einem Staatsanwalt oder einem Richter!
Im Gegenteil: man hat absichtlich die Passagen herausgeschnitten, in denen Strache betont, er würde nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen!
Und man zeigt absichtlich nicht die Passagen , in denen die ÖVP auch als illegaler Geldempfänger bezeichnet wird!

Die Zeitungen Spiegel und süddeutsche Zeitung sind und bleiben linksgerichtete Kafferzeitungen, die Im Boulvardstil mit unlauteren Methoden politische Partei ergreifen und gewisse Leute an den „Medien-Pranger“ stellen!
Diese Art von Berichterstattung entspricht in keinem Maße dem Pressekodex von Deutschland!

Der Spiegel und die süddeutsche Zeitung sind eine Schande für den Journalismus!

Der Kauf des “Ibiza Videos” war keine journalistische Leistung sondern ein Hehler – Deal!

Hergestelltes Video von einem geldgierigen iranischen Anwalt (mit Doppelstaatsbürgerschaft) durch einen vorbestraften Rauschgifthändler der sich als Detektiv ausgibt!

Spiegel und süddeutsche Zeitung haben dann Teile des Videos indem Strache ausdrücklich erwähnt, dass er nicht gesetzeswidrige Handlungen begehen würde, herausgeschnitten!

Und diese Hehler Ware wird dann als “Journalismus” publiziert!

Mit gravierenden Verstößen gegen den deutschen Pressekodex!

Spiegel und SZ haben überhaupt nichts produziert, sondern nur Hehler Ware von Kriminellen gekauft!
Und dann zurecht geschnitten um damit einen ausländischen Staat die Regierung zustürzen!

Das waren schwerwiegende Verstöße von Spiegel und SZ gegen: Ziffer 4, Ziffer 13 und 13.1. des deutschen Pressekodex!

 

 

SPANISCHE PRESSEKODEX – PRESSERAT VON SPANIEN

Und dann wäre dann noch der spanische PressekodexCódigo Deontológico de periodistas en España:
denn Ibiza befindet sich ja in Spanien, und illegale Videoaufnahmen in Spanien sind schwere Verstöße gegen das spanische Strafgesetzbuch (
Artikel 197) , gegen die spanische Verfassung (Artikel 18) und gegen das Gesetz Ley Orgánica 1/1982Artikel 7 ……!

Ich empfehle Herrn Strache Anzeige in Spanien gegen den Hauseigentümer der Villa auf Ibiza zu erstatten !!!

 

 

 

Wenn man Strache und seine gesamte Partei auf Grund besoffener Aussagen verurteilen kann, und das ohne Richter und ohne Gerichtsurteil – nur auf Grund seiner Aussagen bei einem Saufabend, ja dann zwingt sich unweigerlich die Frage auf:

Warum glauben dann die Leute und neunmalklugen Linken denn nicht was über die ÖVP gesagt wurde??

 

Zur Erinnerung ein Screenshot:

 

 

diesen Ausschnitt bzw. dieses Detail zeigen die Medien nicht mehr!

diesen Ausschnitt bzw. dieses Detail zeigen die Medien nicht mehr! Die ÖVP ist laut Ibiza Video genauso verdächtig wie die FPÖ!

Dieser Screenshot wird absichtlich von den linken Medien nicht gezeigt, auch nicht der Ausschnitt, in dem Strache sehr wohl betont, dass er die gesetzlichen Bestimmungen einhalten muss!

Strache sagte in diesem illegalen Video sehr deutlich wen er angeblich schmiert oder schmieren könnte – nicht bewiesen , kein Gerichtsurteil, keine Anklage durch einen Staatsanwalt, aber die Leute und die Linken glaubten ihn!

Die Frage bleibt, warum glauben dann diese „klugen“ Leute – inklusive unseren Präsidenten – nicht auch, dass die ÖVP geschmiert wird, und illegale Zahlungen vorbei am Rechnungshof erhielt!

Die Antwort ist einfach: manipulative kriminelle infantile Berichtserstattung , um Kurz allein auf den Thron zusetzen!

Ja wenn man glaubt, dass die FPÖ illegale Zahlungen erhielt, dann muss man auch glauben, dass die ÖVP illegale Zahlungen erhielt!
Man kann nicht nur die Hälfte dieses Videos glauben, und dann die andere Hälfte unschuldig sprechen und noch dazu ermöglichen,  jetzt allein zu regieren!!
Nur, weil es gewissen Medien so passt!

Und Rene Benko hat sich wirklich in die Krone und den Kurier eingekauft! Auf Grund der Vermittlung der ÖVP oder der FPÖ??
siehe Beitrag bei der PRESSE

Faktum ist: Bevor nicht alles vor Gericht bewiesen ist, muss man die ÖVP mit Kanzler Kurz auf alle Fälle auch aus der Regierung ausschließen!
Wie,  ist ganz egal!

Das wäre die logische Schlussfolgerung!


Der Ausschluss von Strache und der FPÖ beruht auf versoffene Aussagen von Strache!

Und einer seiner Aussagen war: Rene Benko – der die ÖVP zahlt…….!!!
Man muss diese Aussage genauso  bewerten wie den Rest der Aussagen in dem Video!


Beweise!  Linke Presse als Richter!

Vorverurteilung ist eine Straftat
!

Die Schande an unserer Justiz und Politiker: Neos, SPÖ, Grüne, JETZT, und sogar die FPÖ wollen Kanzler Kurz und die FPÖ nicht unter Verdacht stellen!
Obwohl in diesem ominösen Video aus Ibiza sehr deutlich die ÖVP als illegaler Geldempfänger genannt wurde…..!??

 

 

der Präsident ermahnt Strache

  der Präsident ermahnt Strache

 

Österreichische Strafprozeßordnung 1975

Unschuldsvermutung

§ 8. Jede Person gilt bis zu ihrer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

UN-Menschenrechtscharta, Charta der Menschenrechte oder kurz AEMR

http://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf

………………eine unverbindliche Empfehlungen der Vereinten Nationen zu den allgemeinen Grundsätzen der Menschenrechte

Artikel 11 (Unschuldsvermutung)

Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.

Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.

Anmerkung: ist unser Präsident auch Schulabbrecher, dass er das nicht gewusst hat…..?

Wien, am 19. August 1997

Der Empfang der Erklärung wurde vom Generalsekretär des Europarats am 25. August 1997 bestätigt.

Diese Erklärungen sind mit dem Tage der Hinterlegung für Österreich rechtswirksam geworden.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000308

Artikel 6 –
Recht auf ein faires Verfahren

(1) Jedermann hat Anspruch darauf, daß seine Sache in billiger Weise öffentlich und innerhalb einer angemessenen Frist gehört wird, und zwar von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht, das über zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen oder über die Stichhaltigkeit der gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Anklage zu entscheiden hat.
Das Urteil muß öffentlich verkündet werden, jedoch kann die Presse und die Öffentlichkeit während der gesamten Verhandlung oder eines Teiles derselben im Interesse der Sittlichkeit, der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit in einem demokratischen Staat ausgeschlossen werden, oder wenn die Interessen von Jugendlichen oder der Schutz des Privatlebens der Prozeßparteien es verlangen, oder, und zwar unter besonderen Umständen, wenn die öffentliche Verhandlung die Interessen der Rechtspflege beeinträchtigen würde, in diesem Fall jedoch nur in dem nach Auffassung des Gerichts erforderlichen Umfang.

Anmerkung:Urteil gab es noch keines, noch nicht einmal eine Strafanzeige! Und trotzdem hat unser Präsident Van der Bellen Herrn Kickl entlassen….!

UNSCHULDSVERMUTUNG
(2) Bis zum gesetzlichen Nachweis seiner Schuld wird vermutet, dass der wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte unschuldig ist.

(3) Jeder Angeklagte hat mindestens (englischer Text) insbesondere (französischer Text) die folgenden Rechte:

a)in möglichst kurzer Frist in einer für ihn verständlichen Sprache in allen Einzelheiten über die Art und den Grund der gegen ihn erhobenen Beschuldigung in Kenntnis gesetzt zu werden;

b)über ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung seiner Verteidigung zu verfügen;

c)sich selbst zu verteidigen oder den Beistand eines Verteidigers seiner Wahl zu erhalten und, falls er nicht über die Mittel zur Bezahlung eines Verteidigers verfügt, unentgeltlich den Beistand eines Pflichtverteidigers zu erhalten, wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist;

d)Fragen an die Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen und die Ladung und Vernehmung der Entlastungszeugen unter denselben Bedingungen wie die der Belastungszeugen zu erwirken;

e)die unentgeltliche Beiziehung eines Dolmetschers zu verlangen, wenn der Angeklagte die Verhandlungssprache des Gerichts nicht versteht oder sich nicht darin ausdrücken kann
(das ist für Ausländer …..!)

Beachte für folgende Bestimmung

Verfassungsbestimmung: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet

(Ob der Präsident von Österreich diesen Teil der Verfassung nicht kennt….?)

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1964_59_0/1964_59_0.pdf

Artikel 14 –
Verbot der Benachteiligung

Der Genuss der in der vorliegenden Konvention festgelegten Rechte und Freiheiten ist ohne Benachteiligung zu gewährleisten, die insbesondere im Geschlecht, in der Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, in den politischen oder sonstigen Anschauungen, in nationaler oder sozialer Herkunft, in der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, im Vermögen, in der Geburt oder im sonstigen Status begründet ist.
Beachte für folgende Bestimmung
Verfassungsbestimmung: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist gemäß BVG
BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet.

Upps: das gilt anscheinend nicht, wenn man zur sogenannten „rechten “ Partei angehört?

 

StGB – Strafgesetzbuch Österreich :

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002296

Keine Strafe ohne Schuld

§ 4. Strafbar ist nur, wer schuldhaft handelt.

Irrtümliche Annahme eines rechtfertigenden Sachverhaltes

§ 8. Wer irrtümlich einen Sachverhalt annimmt, der die Rechtswidrigkeit der Tat ausschließen würde, kann wegen vorsätzlicher Begehung nicht bestraft werden. Er ist wegen fahrlässiger Begehung zu bestrafen, wenn der Irrtum auf Fahrlässigkeit beruht und die fahrlässige Begehung mit Strafe bedroht ist.

Rechtsirrtum

§ 9. (1) Wer das Unrecht der Tat wegen eines Rechtsirrtums nicht erkennt, handelt nicht schuldhaft, wenn ihm der Irrtum nicht vorzuwerfen ist.

(2) Der Rechtsirrtum ist dann vorzuwerfen, wenn das Unrecht für den Täter wie für jedermann leicht erkennbar war oder wenn sich der Täter mit den einschlägigen Vorschriften nicht bekannt gemacht hat, obwohl er seinem Beruf, seiner Beschäftigung oder sonst den Umständen nach dazu verpflichtet gewesen wäre.

  1. Ist der Irrtum vorzuwerfen, so ist, wenn der Täter vorsätzlich handelt, die für die vorsätzliche Tat vorgesehene Strafdrohung anzuwenden, wenn er fahrlässig handelt, die für die fahrlässige Tat.

Mediengesetz Österreich

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000719&FassungVom=2018-12-27

Schutz der Unschuldsvermutung

§ 7b. (1) Wird in einem Medium eine Person, die einer gerichtlich strafbaren Handlung verdächtig, aber nicht rechtskräftig verurteilt ist, als überführt oder schuldig hingestellt oder als Täter dieser strafbaren Handlung und nicht bloß als tatverdächtig bezeichnet, so hat der Betroffene gegen den Medieninhaber Anspruch auf eine Entschädigung für die erlittene Kränkung.
Der Entschädigungsbetrag darf 20 000 Euro nicht übersteigen; im übrigen ist § 6 Abs. 1 zweiter Satz anzuwenden.

(2) Der Anspruch nach Abs. 1 besteht nicht, wenn

1. es sich um einen wahrheitsgetreuen Bericht über eine Verhandlung in einer öffentlichen Sitzung des Nationalrates, des Bundesrates, der Bundesversammlung, eines Landtages oder eines Ausschusses eines dieser allgemeinen Vertretungskörper handelt,

 

Hat irgend jemand von der linken Presse wie Ö24, ORF, Presse, Bild usw. irgendeinen Beweis, dass Straches besoffene Aussagen auch durchgeführt wurden??

Wenn nicht, warum glaubt es dann jeder?
Und warum glaubt dann niemand, dass laut Straches Aussagen auch die ÖVP illegale Zahlungen erhält?

Warum darf jemand, der in gleichem Maßen in diesem Video erwähnt wird nun eine neue Regierung gründen???

Warum hält sich unser Präsident nicht an die Unschuldsvermutung – die ja ein Verfassungsrecht ist!??

Viele eigenartige Fragen , über die alle jetzt anscheinend „nicht“ verdächtigen Politiker nachdenken sollten!

Und zwar schnell und dringend!!

Rene Benko und Kanzler Kurz:  Projekt 90 Millionen – von der Webseite Addendum
Auszug – Zitat: „Sebastian Kurz (ÖVP) und Josef Moser  (ÖVP) lassen, so wird es später medial berichtet werden, zwischen den Weihnachtsfeiertagen eigens das zuständige Bezirksgericht aufsperren und einen leitenden Beamten aus dem Urlaub zurückholen, um diesen Benko-Deal grundbücherlich besichern zu lassen. „

Das sind Mafia Methoden und haben nichts mit „Arbeitsbeschaffung“ zu tun!

Benko , Kurz und Gusenbauer:
Die Webseite
Capital aus Deutschland

Und dieser  Herr Kurz ist laut Ibiza Video nicht verdächtig??

Kanzler Kurz hatte anscheinend viele Millionen Gründe , Herrn Ex-Minister Kickl davon abzuhalten, genauer die Finanzen der ÖVP zu durchleuchten!
Gemäß dieses Artikels würden die Aussagen von Strache im Ibiza Video über die ÖVP tatsächlich stimmen!
Und unser Präsident hat dabei mitgeholfen !!

Man kann allen Parteien von Österreich und auch der linken Presse nur empfehlen bis Montag den 27. 5. 2019:

Herr Kurz und die ÖVP muss sofort auf dieselbe Verdächtigungsstufe wie Strache und die FPÖ  gestellt werden !

Denn entweder man glaubt ALLES  von dem Ibiza Video oder gar nichts!
Vorverurteilung und Ignorierung der Unschuldsvermutung ist unakzeptabel!

Wählen Sie keine Partei, die auf Grund dieses Videos Vorverurteilung praktiziert!
Und wählen Sie keine Partei, die auf Grund dieses Videos die ÖVP schuldlos spricht, d.h. keinen Misstrauensantrag gegen Kurz stellt – wie die NEOS!

 

siehe auch:

Eine Villa in Ibiza auf Parzelle 13  VILLA CAN MASS – das spanische Kataster – Ibiza Reminiszenzen – Ibiza Video

 

KURZ-Koalitions-Résumé – was man Herrn Kurz von der ÖVP bei den manipulierten Wahldiskussionen nie gefragt hatte

 

 

Videoaufnahmen in Spanien gesetzlich verboten – Ibiza Video ist illegal!

 

Türkis – eine blaue FarbeÖVP die rechten Rechten

Türkis – eine blaue Farbe – ÖVP die rechten Rechten

 

Der Boss der Drug Policy Alliance zu Besuch bei Kanzler Kurz  im österreichischen Parlament
(der „nicht-verdächtige“ Kurz empfängt den Meister der Korruption und Boss der internationalen Drogen Alliance)

Die Drug Policy Alliance zu Besuch im österreichischen Parlament – die „Drug Policy University of Vienna“

 

https://www.wipi.at/gruene-e
WEBER will EU-Präsident werden, und gerade die CSU in Bayern verstößt öffentlich gegen EU-Verträge!!

EU-Reisefreiheit – das grüne „E“ – die EU-Lügen, WEBER will EU-Präsident werden, und gerade die CSU in Bayern verstößt öffentlich gegen EU-Verträge!!

 

 

Ein Rotwein Namens Zweigelt und Cannabis Namens Agent Orange

Ein Rotwein Namens Zweigelt und Cannabis Namens Agent Orange

 

Prepaid Simkarten Zwangs Registrierung Betrug am Kunden?

Prepaid Simkarten Zwangs Registrierung Betrug am Kunden? KEINE ADRESSENANGABE erforderlich!

 

Rauchergesetze in Spanien

Raucherclubs In Spanien, 30 % der Hotels dürfen per Gesetz Raucherzimmer anbieten! – Rauchergesetz in Spanien

 

Rauchergesetze Italien

Raucherzimmer in italienischen Hotels – Raucherlokale in Italien – Rauchergesetze Italien

 

 

 

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