Aug 102018
 

Immobilienmakler in Spanien / Makler in Spanien / estate Broker in Spain
(Links update 2019)

Der Beruf Immobilienmakler in Spanien = Agentes de la Propiedad Inmobiliaria de España , gehört eigentlich zu den nicht gewerbepflichtigen Berufen, also Profesion no regulada.

Es gibt da die Regelung im Ley 10 – Aritkel 3:
http://noticias.juridicas.com/base_datos/Admin/l10-2003.html#a3

Allerdings, wer sich bei der Innung /Fachgruppe der ausgebildeten Makler eintragen will, muss einen Befähigungsnachweis erbringen u.ä.: Das ist festgelegt in der Immobilienmakler Zugangsverordnung von Spanien –REAL DECRETO 1294/2007 Artikel 1: http://www.boe.es/boe/dias/2007/10/03/pdfs/A40196-40207.pdf

Gewerbe frei in bedeutet allerdings auch in Spanien, dass man das Gewerbe bei der zuständigen Behörde anmelden muss – man kann nicht einfach über irgendeine Seite im Internet Kunden aufreißen!

Innung der Immobilienmakler – Dachverband von Spanien:
http://www.consejocoapis.org/
Die Domain enthält die Abkürzung APIAgentes de la Propiedad Inmobiliaria
Man gibt API plus den Namen der Stadt im spanischen Google ein und kommt zum zuständigen Fachverband für Immobilienmakler.
Makler, die bei der API registriert sind, haben eine Ausbildung und eine Befähigungsprüfung abgelegt – im Normalfall.

juridische Studien über den Immobilienhandel in Spanien:
http://de.scribd.com/doc/92202961/Estudio-Jurdico-Sobre-La-Intermediaci-n-Inmobiliaria

 

siehe auch: E-Commerce Gesetz von Spanien

siehe auch: Eintragung ins Handelsregister von Spanien ist verpflichtend für alle Unternehmer – auch für Makler in Spanien

siehe auch: Immobilien Makler von Paraguay

siehe auch: Immobilien Makler in Brasilien

siehe auch: Immobilien Makler von Panama

siehe auch: Makler in Costa Rica

 

Alle Gesetze von Spanien für Investoren und Auswanderer 

 

 

 

 

[Copyright © Text / Bilder - Winfried Michael Zehm ]

[Copyright © Text / Bilder / Fotos - W.M. Zehm ]

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