Feb 072018
 

Immobilien Makler Italien / estate Broker Italy

Provision für Makler in Italien / broker’s commission in Italy
Provision für Immobilienvermittlung in Italien darf
nur ein registrierter Makler, also ein Immobilienmakler der im „ruolo“ der Handelskammer (Registrierung) eingetragen ist, berechnen! siehe Gesetz Legge Nr. 3: Art. 6 1. Hanno diritto alla provvigione soltanto coloro che sono iscritti nei ruoli. Quelle: http://www.fimaa.it/

siehe auch: Handelskammer von Rom – Register der Immobilienmakler
Man kann andere Personen, die Immobilien ohne Lizenz vermitteln anzeigen. Die Höhe der Strafe wurde im Jahr 2007 hinaufgesetzt: mindestens
7.500,– bis 15.000,- Euro!

siehe:
http://www.casaclick.it/mercato-immobiliare/annunci-immobiliari/agente/il-diritto-alla-provvigione-del-mediatore.htm

Das ist um vieles mehr als in Österreich – in Österreich wäre es 3.500,– Euro Maximum!

Aber wie viel darf ein Immobilienmakler in Italien als Provision berechnen? Ganz gut auf italienisch erklärt wird das hier – mit Hinweisen auf das italienische Zivilgesetzbuch – codice civile:

siehe Beitrag: LA PROVVIGIONE DEL MEDIATORE = die Provision des Maklers in Italien:
http://www.ilcaso.it/opinioni/gobiocasali-28-01-06.htm
Die Provisionen können verschieden sein, je nach Region! Man kann und sollte sich vorher bei der jeweiligen Handelskammer (Camera di Commercio) erkundigen, wie viel die legale Höchstprovision für Makler festgelegt wurde!

Mantua
z.B. (Artikel ist von 2006)
a) il 2% nel caso di vendita di immobili urbani; = 2 % beim Verkauf von Immobilien im urbanen Bereich
b) il 3% nel caso di vendita di aziende commerciali; = 3 % beim verkauf von Gewerbeobjekten
c) l’1,25% in caso di compravendita di fondi rustici; = 1,25 % beim Kauf-/Verkauf von ländlichen Grundstücken
d) un importo pari alla prima mensilità del canone pattuito, in caso di locazione di immobili. = eine Monatsmiete des vereinbarten Mietzinses

Eine Provision kann auch vertraglich vereinbart werden, wie z.B. 3 % die der Verkäufer bezahlen muss, und 1 % zu Lasten des Käufers!
In der Provinz Verona z.B. beträgt die Provision für den Verkauf von urbanen Liegenschaften 3 %.
Im italienischen Zivilgesetzbuch ab Artikel Art. 1754 bis 1765 steht auch noch einiges über den Mediator, unter Artikel 2950 ist die Vorschrift für die Provision des Maklers / Vermittlers festgelegt (Art. 2950 Prescrizione del diritto del mediatori )!

 

siehe auch: Immobilienmakler in Spanien

 Immobilienmakler in Brasilien

Immobilienmakler in Paraguay

Makler in Panamá

Makler in Mexiko

Makler Gewerbe anmelden in Deutschland

 

 

 

[Copyright © Text / Bilder - Winfried Michael Zehm ]

[Copyright © Text / Bilder / Fotos - W.M. Zehm ]

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