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Willkommen im WIPI-NEWS-BLOG / WIPI = Worldwide Investment Portal International!
Im WIPI-NEWS-BLOG werden Beiträge publiziert, die den österreichischen Bürgern und den europäischen BürgerInnen von der „freien Presse“ und den „öffentlichen bezahlten Medien“ vorenthalten bzw. verschwiegen werden!
Verschweigen ist eine gängige Form von FAKE-NEWS!
Kommentieren wegen Spam Flut nur mehr E-Mail möglich!!
Ein Thema erstellen ist nur mit Genehmigung des Administrators möglich!
Informationspflicht gemäß Mediengesetz, §§ 24 , 25
Verantwortlich für Texte, Bilder und Video:
Winfried Michael Zehm
freischaffender Journalist
Wohnsitz: Österreich / Rechnitz
Die Domain www.wipi.at ist auf den Namen Winfried Michael Zehm registriert :
Auszug Mediengesetz Österreich
§ 1. (1) Im Sinn der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes ist
1. „Medium„: jedes Mittel zur Verbreitung von Mitteilungen oder Darbietungen mit gedanklichem Inhalt in Wort, Schrift, Ton oder Bild an einen größeren Personenkreis im Wege der Massenherstellung oder der Massenverbreitung;
1a. „Medieninhalte„: Mitteilungen oder Darbietungen mit gedanklichem Inhalt in Wort, Schrift, Ton oder Bild, die in einem Medium enthalten sind;
2. „periodisches Medium„: ein periodisches Medienwerk oder ein periodisches elektronisches Medium;
3. „Medienwerk„: ein zur Verbreitung an einen größeren Personenkreis bestimmter, in einem Massenherstellungsverfahren in Medienstücken vervielfältigter Träger von Mitteilungen oder Darbietungen mit gedanklichem Inhalt;
5a. „periodisches elektronisches Medium„: ein Medium, das auf elektronischem Wege
a) ausgestrahlt wird (Rundfunkprogramm)
oder
b) abrufbar ist (Website)
oder
c) wenigstens vier Mal im Kalenderjahr in vergleichbarer Gestaltung verbreitet wird (wiederkehrendes elektronisches Medium);
Copyrights
Alle veröffentlichten Texte, Bilder und Videos von Winfried Michael Zehm unterliegen dem Urheberrecht – siehe österreichisches Urheberrechtsgesetz:
speziell §§ 10, 14, 15, 16,
Ausdrückliches Verbot zur Veröffentlichung aller Texte, Fotos und Videos in anderen Foren, Blogs, Zeitungen und Medien aller Art, gemäß § 44 Urheberrechtsgesetz!
Dies Verbot gilt für die Veröffentlichungen der Postings und Webseiten von W.M.Zehm, wie auch Veröffentlichungen von Gästen, Mitgliedern und Annoncierenden!
Alle Artikel im WIPI-NEWS-BLOG basieren auf das Recht der Meinungsfreiheit, und das Recht, seine Meinung zu verbreiten!
Siehe UNO – Allgemeine Erklärung der Menschenrechte / Artikel 19 :
http://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf
Artikel 19
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Europäische Menschenrechtskonvention, Fassung vom 27.12.2018
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu … r=10000308
Artikel 10 –
Freiheit der Meinungsäußerung
(1) Jedermann hat Anspruch auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Freiheit der Meinung und die Freiheit zum Empfang und zur Mitteilung von Nachrichten oder Ideen ohne Eingriffe öffentlicher Behörden und ohne Rücksicht auf Landesgrenzen ein.
Dieser Artikel schließt nicht aus, daß die Staaten Rundfunk-, Lichtspiel- oder Fernsehunternehmen einem Genehmigungsverfahren unterwerfen.
(2) Da die Ausübung dieser Freiheiten Pflichten und Verantwortung mit sich bringt, kann sie bestimmten, vom Gesetz vorgesehenen Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, wie sie in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der nationalen Sicherheit, der territorialen Unversehrtheit oder der öffentlichen Sicherheit, der Aufrechterhaltung der Ordnung und der Verbrechensverhütung, des Schutzes der Gesundheit und der Moral, des Schutzes des guten Rufes oder der Rechte anderer unentbehrlich sind, um die Verbreitung von vertraulichen Nachrichten zu verhindern oder das Ansehen und die Unparteilichkeit der Rechtsprechung zu gewährleisten.
Beachte für folgende Bestimmung
Verfassungsbestimmung: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet.
Staatsgrundgesetz
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun … r=10000006
Artikel 13.
Jedermann hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck oder durch bildliche Darstellung seine Meinung innerhalb der gesetzlichen Schranken frei zu äußern.
Die Presse darf weder unter Censur gestellt, noch durch das Concessions-System beschränkt werden.
Administrative Postverbote finden auf inländische Druckschriften keine Anwendung.
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Auszug E-Commerce Gesetz
Ausschluss der Verantwortlichkeit bei Links
§ 17.
(1) Ein Diensteanbieter, der mittels eines elektronischen Verweises einen Zugang zu fremden Informationen eröffnet,
ist für diese Informationen nicht verantwortlich,
1. sofern er von einer rechtswidrigen Tätigkeit oder Information keine tatsächliche Kenntnis hat und sich in Bezug auf Schadenersatzansprüche auch keiner Tatsachen oder Umstände bewusst ist, aus denen eine rechtswidrige Tätigkeit oder Information offensichtlich wird, oder,
2. sobald er diese Kenntnis oder dieses Bewusstsein erlangt hat, unverzüglich tätig wird, um den elektronischen Verweis zu entfernen.
(2) Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Person, von der die Informationen stammen, dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird oder der Diensteanbieter die fremden Informationen als seine eigenen darstellt.
Werbung auf den Webseiten:
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Man kann nie genug Werbung machen!
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SAMMLERCLUB / COLLECTORS CLUB
Alle angebotenen Produkte auf der Sammlerecke sind private Sammelstücke – kein Online-Shop!
Kontakt direkt mit dem Eigentümer.
Das Investment Portal ist eine html-Seite mit Informationen für Auswanderer und Einwanderer!
Gesetzestexte aus 20 Ländern, Tipps für Auswanderer und Einwanderer für Europa (Österreich, Deutschland, Spanien, Italien, Portugal) und Amerika (USA, Kanada, Brasilien, Paraguay, Panamá, Mexiko, Venezuela, Uruguay)
http://www.investment-portal.net/
E-Mail: wipiwebgmx.net
Spams sind illegal
Unerbetene Nachrichten
Auszug Telekommunikationsgesetz 2021
https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011678
Unerbetene Nachrichten
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Anrufe – einschließlich das Senden von Fernkopien – zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Nutzers sind unzulässig. Der Einwilligung des Nutzers steht die Einwilligung einer Person, die vom Endnutzer zur Benützung seines Anschlusses ermächtigt wurde, gleich. Die erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden; der Widerruf der Einwilligung hat auf ein Vertragsverhältnis mit dem Adressaten der Einwilligung keinen Einfluss. -
Bei Telefonanrufen zu Werbezwecken darf die Rufnummernanzeige durch den Anrufer nicht unterdrückt oder verfälscht werden und der Diensteanbieter nicht veranlasst werden, diese zu unterdrücken oder zu verfälschen. -
Die Zusendung einer elektronischen Post – einschließlich SMS – ist ohne vorherige Einwilligung des Empfängers unzulässig, wenn die Zusendung zu Zwecken der Direktwerbung erfolgt. -
ine vorherige Einwilligung für die Zusendung elektronischer Post gemäß Absatz 3, ist dann nicht notwendig, wenn-
der Absender die Kontaktinformation für die Nachricht im Zusammenhang mit dem Verkauf oder einer Dienstleistung an seine Kunden erhalten hat und
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diese Nachricht zur Direktwerbung für eigene ähnliche Produkte oder Dienstleistungen erfolgt und
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der Empfänger klar und deutlich die Möglichkeit erhalten hat, eine solche Nutzung der elektronischen Kontaktinformation bei deren Erhebung und zusätzlich bei jeder Übertragung kostenfrei und problemlos abzulehnen und
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der Empfänger die Zusendung nicht von vornherein, insbesondere nicht durch Eintragung in die in Paragraph 7, Absatz 2, E-Commerce-Gesetz genannte Liste, abgelehnt hat.
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elektronischer Post zu Zwecken der Direktwerbung ist jedenfalls unzulässig, wennDie Zusendung
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die Identität des Absenders, in dessen Auftrag die Nachricht übermittelt wird, verschleiert oder verheimlicht wird, oder
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die Bestimmungen des Paragraph 6, Absatz eins, E-Commerce-Gesetz verletzt werden, oder
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der Empfänger aufgefordert wird, Websites zu besuchen, die gegen die genannte Bestimmung verstoßen oder
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keine authentische Adresse vorhanden ist, an die der Empfänger eine Aufforderung zur Einstellung solcher Nachrichten richten kann.
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Wurden Verwaltungsübertretungen nach Absatz 1, 3 oder 5 nicht im Inland begangen, gelten sie als an jenem Ort begangen, an dem die unerbetene Nachricht den Anschluss des Nutzers erreicht.
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