
Wohnungseigentum in Spanien/ Horizontal Property Spain
PROPIEDAD HORIZONTAL – so nennt man in Spanien das Wohnungseigentum = Eigentum das horizontal angelegt wurde!
Die ursprüngliche Regelung von Wohnungseigentum in Spanien war und ist immer noch im spanischen Zivilgesetzbuch:
– ab Artikel 396
Das eigentliche Wohnungseigentumgesetz – das LEY 49/60 DE PROPIEDAD HORIZONTAL:
Artículo 9 1. Son obligaciones de cada propietario: = Die Verpflichtungen des Wohnungseigentümers
Natürlich gibt es eine Reform des Gesetzes Ley 49:
Das wäre dann Das Gesetz Ley 8 von 1999:
Soviel ich weiß, ist dieses Gesetz das Neueste in Sachen Wohnungseigentum in Spanien!
Im spanischen Grundbuch also das „Registro de la Propiedad“ wird Wohnungseigentum als „fincas independientes“ eingetragen!
siehe Beitrag „finca“
http://www.investment-portal.net/immobilienforum/viewtopic.php?f=17&t=87„: