Erbbaurecht in Österreich / enfiteuse austriaco / enfiteusis austriaco / Long-term land lease in Austria
Natürlich benutzt man den in Deutschland gebräuchlichen Ausdruck „Erbbaurecht“ in Österreich nicht, sondern in Österreich nennt man Bauten auf fremden Grund „Baurecht“ und ist gesetzlich geregelt im Baurechtsgesetz:
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001732
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