Sep 092014
 

Aufsandungserklärung in Deutschland
Gibt es so etwas vergleichbares in Deutschland?
Ja, nur in Deutschland ist der Ausdruck „Aufsandungserklärung “ nicht gebräuchlich!
Eine „Aufsandungserklärung oder Aufsandungsklausel“ nennt man in Deutschland die Auflassungserklärung!
Der Verkäufer und der Käufer erklären bei Anwesenheit von beiden Vertragspartnern, dass die dinglichen Rechte an einer Liegenschaft übertragen werden!

BGB Deutschland
Erwerb und Verlust des Eigentums an Grundstücken
§ 925 Auflassung
(1) Die zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück nach § 873 erforderliche Einigung des Veräußerers und des Erwerbers (Auflassung) muss bei gleichzeitiger
Anwesenheit beider Teile vor einer zuständigen Stelle erklärt werden.

Zur Entgegennahme der Auflassung ist, unbeschadet der Zuständigkeit weiterer Stellen, jeder Notar zuständig. Eine Auflassung kann auch in einem gerichtlichen Vergleich oder in einem
rechtskräftig bestätigten Insolvenzplan erklärt werden.
(2) Eine Auflassung, die unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung erfolgt, ist unwirksam.

Siehe auch:

Eintragungsbewilligung Grundbuch DE
http://www.gesetze-im-internet.de/gbo/__29.html
Grundbuchordnung § 29

 

Rogito – Aufsandungserklärung in Italien / the conveyance deed in Italy

 

 

 

[Copyright © Text / Bilder - Winfried Michael Zehm ]

[Copyright © Text / Bilder / Fotos - W.M. Zehm ]

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