Jul 262016
 

Grenzkataster und Grundsteuerkataster –
Ersitzung im Grenzkataster nicht möglich!

Bei einem Grundbuchauszug in Österreich steht sehr oft im A1-Blatt ein „G“ nach der Grundstücksnummer.
„G“ für Grenzkataster!

Der Grenzkataster wurde 1968 eingeführt, um einen endgültigen Beweis für Grundstücksgrenzen zu erstellen – einen verbindlichen Beweis!

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