Apr 162016
 

Präsidentenbeleidigung in Österreich

Auch in Österreich gibt es das Strafdelikt der Beleidigung eines Präsidenten oder auch nur eines Beamten! Ja sogar wenn man einen Priester im Amt beleidigt kann man bestraft werden!

Als strafbare Handlungen gegen die Ehre in Österreich gilt wenn:

Auszug aus dem Strafgesetzbuch von Österreich:
Üble Nachrede

§ 111.
(1) Wer einen anderen in einer für einen Dritten wahrnehmbaren Weise einer verächtlichen Eigenschaft oder Gesinnung zeiht oder eines unehrenhaften Verhaltens oder eines gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens beschuldigt, das geeignet ist, ihn in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Wer die Tat in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise begeht, wodurch die üble Nachrede einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(3) Der Täter ist nicht zu bestrafen, wenn die Behauptung als wahr erwiesen wird.
Im Fall des Abs. 1 ist der Täter auch dann nicht zu bestrafen, wenn Umstände erwiesen werden, aus denen sich für den Täter hinreichende Gründe ergeben haben, die Behauptung für wahr zu halten.
Öffentliche Beleidigung eines verfassungsmäßigen Vertretungskörpers, des Bundesheeres oder einer Behörde

§ 116. Handlungen nach dem § 111 oder dem § 115 sind auch strafbar, wenn sie gegen den Nationalrat, den Bundesrat, die Bundesversammlung oder einen Landtag, gegen das Bundesheer, eine selbständige Abteilung des Bundesheeres oder gegen eine Behörde gerichtet sind und öffentlich begangen werden.
Die Bestimmungen der
§§ 111 Abs. 3, 112 und 114 gelten auch für solche strafbare Handlungen.

Berechtigung zur Anklage

§ 117.
(1) Die strafbaren Handlungen gegen die Ehre sind nur auf Verlangen des in seiner Ehre Verletzten zu verfolgen.
Sie sind jedoch von Amts wegen zu verfolgen, wenn sie gegen den Bundespräsidenten, gegen den Nationalrat, den Bundesrat, die Bundesversammlung oder einen Landtag, gegen das Bundesheer, eine selbständige Abteilung des Bundesheeres oder gegen eine Behörde gerichtet sind.
Zur Verfolgung ist die Ermächtigung der beleidigten Person, des beleidigten Vertretungskörpers oder der beleidigten Behörde, zur Verfolgung wegen einer Beleidigung des Bundesheeres oder einer selbständigen Abteilung des Bundesheeres die Ermächtigung des Bundesministers für Landesverteidigung einzuholen.

(2) Wird eine strafbare Handlung gegen die Ehre wider einen Beamten oder wider einen Seelsorger einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft während der Ausübung seines Amtes oder Dienstes begangen, so hat die Staatsanwaltschaft den Täter mit Ermächtigung des Verletzten und der diesem vorgesetzten Stelle innerhalb der sonst dem Verletzten für das Verlangen nach Verfolgung offenstehenden Frist zu verfolgen.
Das gleiche gilt, wenn eine solche Handlung gegen eine der genannten Personen in Beziehung auf eine ihrer Berufshandlungen in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise begangen wird,
daß sie einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird.

(3) Der Täter ist wegen einer im § 115 mit Strafe bedrohten Handlung mit Ermächtigung des Verletzten von der Staatsanwaltschaft zu verfolgen, wenn sich die Tat gegen den Verletzten wegen seiner Zugehörigkeit zu einer der im § 283 Abs. 1 bezeichneten Gruppen richtet und entweder in einer Mißhandlung oder Bedrohung mit einer Mißhandlung oder in einer die Menschenwürde verletzenden Beschimpfung oder Verspottung besteht.

(4) In den Fällen der Abs. 2 und 3 ist der Verletzte jederzeit berechtigt, sich der Anklage anzuschließen. Verfolgt die Staatsanwaltschaft eine solche strafbare Handlung nicht oder tritt er von der Verfolgung zurück, so ist der Verletzte selbst zur Anklage berechtigt.

Man sollte vielleicht den § 117 auflassen, so wie in Deutschland die Majestätsbeleidigung,  denn bei unseren zukünftigen Präsidenten kommt es wahrscheinlich zu einigen Beleidigungen – sei es nun gegen einen Links-faschistischen oder gegen einen Rechten!?
Die österreichischen Journalisten und deren linke Genossen tun immer so, als ob es das in Österreich nicht gäbe!
Wäre Böhmermann Österreicher und das ganze hätte sich beim ORF abgespielt, könnte Erdogan jetzt auch Klage einreichen!
Also wer etwas beleidigendes oder gegen die Ehre unserer zukünftigen Präsidenten sagt, oder gegen einer unserer hohen Priester, oder auch gegen einen Imam oder Rabbi, der kann bis zu einem Jahr Gefängnis aus fassen!
Ja wenn Lugner Präsident wird, dann wird wahrscheinlich eine Flut von Anzeigen jedes Monat kommen…!?

 

Man sollte jedoch nicht den § 113 des Strafgesetzbuches vergessen: das Ausgraben von vergangenen Strafdaten wie z.B. „Paintball“ usw.. ist gesetzlich eine Straftat:
§ 113
Wer einem anderen in einer für einen Dritten wahrnehmbaren Weise eine strafbare Handlung vorwirft, für die die Strafe schon vollzogen oder wenn auch nur bedingt nachgesehen oder nachgelassen oder für die der Ausspruch der Strafe vorläufig aufgeschoben worden ist, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.

 

Diensteid des Richters

§ 29. (1) Der Richter hat bei Antritt seiner ersten Planstelle folgenden Diensteid zu leisten:
Ich schwöre, daß ich die in der Republik Österreich geltende Rechtsordnung unverbrüchlich beachten und meine ganze Kraft in den Dienst der Republik stellen werde.

Weiteres sollte man bedenken, dass seit Maria Theresia von Österreich , also seit dem 18. Jahrhundert, nie mehr eine Frau an der Spitze des österreichischen Staates stand!
Das spricht gegen die Grünen und gegen die Blauen und höchsten für die Gesinnung der österreichischen Politik der Scheinheiligkeit!
Eine Richterin als Bundespräsidentin wäre endlich mal eine Frau an der Spitze des Staates!

 

 Meinungsfreiheit in Österreich

 Unwissenheit schützt nicht vor Strafe

 Gesetze Österreich

Conchita – Namensbedeutung

Fragen Kommentare  im Forum

 

DSGVO Abzocke und Daten Handel – der legale Betrug durch das DSGVO am Kunden – Koppelungsverträge – das Milliardengeschäft des 21. Jahrhunderts

DSGVO Sprungbrett zum illegalen Daten Handel – DAS ABZOCKE-GESETZ DER EU

Die KPA-Akte – die EGIS-Akte – wie die Daten von Bürgern in Österreich gespeichert werden
https://www.wipi.at/datenspeicherung-oesterreich
……und diese Daten sind natürlich total „geschützt“…………( …ja wenn Sie glauben, dass die Regierung gewisse Daten tatsächlich löscht…….!)

 

WHO Studien über Kiffer CannabisMarihuana und Haschisch zu nicht medizinischen Zwecken
(was der Bürger nicht weiß, macht den Bürger nicht heiß…..) 

Die WHO empfiehlt CBD – Cannabidiol NICHT für medizinische Zwecke = WHO does not recommend cannabidiol for medical use
Haschisch Verkauf in Wien / Österreich
George Soros Drogenpolitik in Österreich und international!

WHO – CBD nicht für medizinische Zwecke – WHO empfiehlt Cannabis NICHT als Medizin – WHO does not recommend cannabidiol for medical use

Der Boss der politischen Drogen Alliance zu Besuch bei Kurz (ÖVP) im Parlament
(das ÖVP-Netzwerk ist ein „Kartenhaus“ – bei Drogen , soziale Fragen, Gesundheit , Ausländer – irgendwann stürzt es ein)

Die Drug Policy Alliance zu Besuch im österreichischen Parlament – die „Drug Policy University of Vienna“

 

Feminisierter Hanf – der größte Korruptionsfall des 21. Jahrhunderts – Austria corruptus
https://www.wipi.at/feminisierter-hanf-Korruption

Marihuana Werbung in ÖsterreichWerbung für Drogen in Österreich erlaubt?

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Feminisiertes Cannabis – Silbernitrat vergiftet Kiffer / feminisierte Hanfsamen

Feminisierte Hanfsamen – Die grüne Droge aus dem Chemiebaukasten – feminized seeds – the Green drug from a chemistry set

Ibiza Video – Verstoß gegen Gesetze und Ehrenkodex – Kanzler Kurz gleich verdächtig wie Strache?

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Videoaufnahmen in Spanien gesetzlich verboten

 

 

Glyphosat-Verbot Monsanto und das ÖVP-House of Cards
(Kurz stimmt gegen das Volk für Glyphosat ……!)

Türkis – eine blaue Farbe – ÖVP die rechten Rechten

Koalitions-Résumé – was man Herrn Kurz von der ÖVP bei den manipulierten Wahldiskussionen nie gefragt hatte

Ibiza Reminiszenzen – Villa in Ibiza auf Parzelle 13 – das spanische Kataster

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