Dez 232015
 

Meinungsfreiheit in Österreich

Europäische Menschenrechtskonvention, Fassung vom 02.07.2014
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu … r=10000308

Artikel 10 –
Freiheit der Meinungsäußerung
(1) Jedermann hat Anspruch auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Freiheit der Meinung und die Freiheit zum Empfang und zur Mitteilung von Nachrichten oder Ideen ohne Eingriffe öffentlicher Behörden und ohne Rücksicht auf Landesgrenzen ein.
Dieser Artikel schließt nicht aus, daß die Staaten Rundfunk-, Lichtspiel- oder Fernsehunternehmen einem Genehmigungsverfahren unterwerfen.
(2) Da die Ausübung dieser Freiheiten Pflichten und Verantwortung mit sich bringt, kann sie bestimmten, vom Gesetz vorgesehenen Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, wie sie in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der nationalen Sicherheit, der territorialen Unversehrtheit oder der öffentlichen Sicherheit, der Aufrechterhaltung der Ordnung und der Verbrechensverhütung, des Schutzes der Gesundheit und der Moral, des Schutzes des guten Rufes oder der Rechte anderer unentbehrlich sind, um die Verbreitung von vertraulichen Nachrichten zu verhindern oder das Ansehen und die Unparteilichkeit der Rechtsprechung zu gewährleisten.
Beachte für folgende Bestimmung
Verfassungsbestimmung: Die Europäische Menschenrechtskonvention ist gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet.

In Österreich wurde die Meinungsfreiheit NICHT in der Verfassung festgelegt, sondern die europäische Menschenrechtskonvention hat Verfassungsrang!

Staatsgrundgesetz
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun … r=10000006

Artikel 13.
Jedermann hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck oder durch bildliche Darstellung seine Meinung innerhalb der gesetzlichen Schranken frei zu äußern.
Die Presse darf weder unter Censur gestellt, noch durch das Concessions-System beschränkt werden.
Administrative Postverbote finden auf inländische Druckschriften keine Anwendung.

 

 

UNO – United Nations
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
http://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf

Artikel 19
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art
und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Österreich ist in der EU Spitzenreiter in Verstößen gegen die Meinungsfreiheit!

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https://www.wipi.at/immoblog/uruguay-voelkermord

 

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