Sep 162013
 

Offshore – das vergessene Thema zu den Wahlen
Offshore – die legale Möglichkeit zum Geldwaschen und Steuerbetrug

Es gab ja mal ein paar Tage, da wurde viel geredet im TV und in den Medien – aber nur ein paar Tage!

Dann wurde dieses Thema ganz einfach ignoriert, niemand spricht mehr darüber – offshore – die legale Art Geld außer Landes zu schaffen!

Man könnte fast sagen, die legale Art und Weise Geld zu waschen, denn niemand weiß ja mehr woher das Geld kam, und wie es eigentlich dort hin kam – in die offshore Zentren…!

Das war und ist immer noch der Parade Link um Offshore Firmen ausfindig zu machen:

http://offshoreleaks.icij.org/search?q=British+Virgin+Islands&ppl=on&ent=on&adr=on

 

Man könnte sicherlich ein paar österreichische oder auch kanadische Firmen in dieser Tabelle finden – es sind ja alle dabei – deswegen spricht auch niemand mehr darüber!

Eigenartiger Weise genau vor den Wahlen spricht kein einziger Politiker dieses Wort „offshore“ aus, die TVs schweigen wie alle Medien – ganz einfach weil es legal ist!

offshore (engl., deutsch „außerhalb der Küstengewässer liegend“, auch „küstenfern“)

Also österreichische Firmen, die sich „offshore“ mäßig betätigen, das sind Firmen die außerhalb der österreichischen Küsten befinden, also hinter der Alpen Adria…….!

Details am Rande – die Geldwaschgesetze in Österreich:

Strafgesetzbuch Österreich:

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002296

§ 165.
(1) Wer Vermögensbestandteile, die aus einem Verbrechen, einem Vergehen nach den §§ 168c, 168d, 223, 224, 225, 229, 230, 269, 278, 278d, 288, 289, 293, 295 oder 304 bis 308 oder einem
in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden Finanzvergehen des Schmuggels oder der Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben eines anderen herrühren, verbirgt oder ihre Herkunft verschleiert, insbesondere, indem er im Rechtsverkehr über den Ursprung oder die wahre Beschaffenheit dieser Vermögensbestandteile, das Eigentum oder sonstige Rechte an ihnen, die Verfügungsbefugnis über sie, ihre Übertragung oder darüber, wo sie sich befinden, falsche Angaben macht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

und § 278d des StrGB

Und Gewerbeordnung § 365 m – z:

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10007517

Nun, das Geld auf den offshore Firmen ist wahrscheinlich mit Brieftauben dort hingelangt – ganz legal natürlich!

[Copyright © Text / Bilder - Winfried Michael Zehm ]

[Copyright © Text / Bilder / Fotos - W.M. Zehm ]