Mai 082016
 

Kauf einer Immobilie in Brasilien – Erwerb von Eigentum in Brasilien  berechtigt nicht zu permanentem Visum

Das Gesetz für Einwanderung in Brasilien – Imigração – LEI Nº 6.815, DE 19 DE AGOSTO DE 1980
http://www.investment-portal.net/brasilien/gesetzebrasilien/Einwanderungsgesetz%20Brasilien%20Lei%206815.html

Unter Artikel 6 steht eindeutig und unmissverständlich:
Art. 6º
A posse ou a propriedade de bens no Brasil não confere ao estrangeiro o direito de obter visto de qualquer natureza, ou autorização de permanência no território nacional.
=
Der Besitz oder das Eigentum von Gütern in Brasilien, verleiht für Ausländerinnen NICHT das Recht, ein Visum zu erhalten – egal welcher Art von Visum, auch nicht das Recht auf Daueraufenthalt im nationalen Territorium!


Mit anderen Worten:
Auch der Kauf von Immobilien berechtigt nicht zu permanentem Visum!
Man kann zwar eine Immobilie mit Touristenvisum in Brasilien kaufen , mit Ausnahme von Agrargrundstücken, der Kauf oder Anlage in Immobilien berechtigt NICHT zum Daueraufenthalt in Brasilien!

 

siehe auch: Grundbuch und Kataster in Brasilien

siehe auch: Tourismus in Brasilien

siehe auch: Immobilienanzeigen Brasilien Abkürzungen Ausdrücke

 

 

[Copyright © Text / Bilder - Winfried Michael Zehm ]

[Copyright © Text / Bilder / Fotos - W.M. Zehm ]

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