Sep 162018
 

Immobilienmakler von Brasilien / estate agent Brazil / agente immobiliare in brasile / agente inmobiliario en brasil

In Brasilien gehört der Beruf des Immobilienmaklers zu den streng reglementierten Berufen. Jeder der diesen Beruf in Brasilien legal ausüben will muss eine Befähigungsprüfung ablegen und kann und muss eine Registrierungsnummer erwerben – die CRECI-Nummer.
CRECI bedeutet Conselho Regional de Corredores de Imóveis was übersetzt bedeutet: Regionale Fachgruppe (Bundesländer)/ Innung für Immobilienmakler.
Jeder Immobilienmakler muss beim zuständigen Fachverband des jeweiligen Bundesstaates eingetragen sein.

Das „logo“ – Symbol für alle Immobilienmakler in Brasilien ist der Colibri


Der Bundes-Dachverband für Immobilienmakler – Sitz Brasilia – nennt sich
FENACI – Federação Nacional dos Corretores de Imóveis:
http://www.fenaci.org.br/
und auch die COFECI = Conselho Federal de corredores de imóveis : http://www.cofeci.gov.br/portal/
Auf der Seite der COFECI findet man die Innungen mit Adressen der einzelnen Bundesstaaten:
Jeder aktive Immobilienmakler kann und
muss sich ausweisen als Makler, seine CRECI-Nummer muss am Ausweis stehen, und diese Nummer kann man im Internet überprüfen.
Beispiel São Paulo:
http://www.crecisp.gov.br/busca/busca.a … corretores
Man gibt die CRECI-Nr. ein oder den Namen, das Município (Bezirk des Bundesstaates) wo der Makler tätig ist und dann sollte der Name des Maklerin aufscheinen
Natürlich hat jeder Bundesstaat eine eigene Seite –
Beispiel Rio (auf „inscritos“ klicken):
http://www.creci-rj.gov.br/hotsite/index.htm
Beispiel MG: http://www.crecimg.gov.br/ (gleich auf der Startseite – Pesquisa de corretor ou imobiliária)

Immobilienmakler in Brasilien – Gesetze und Regeln

Wie findet man den Immobilienmakler des Vertrauens in Brasilien?

Die brasilianische Immobilienmaklerverordnung hat viele Gemeinsamkeiten mit der österreichischen Immobilienmaklerverordnung.

In Brasilien ist die Ausübung des Berufes Immobilienmaklers streng geregelt, Grundregeln dafür findet man im bürgerlichen Gesetzbuch von Brasilien (código civil) Artikel 722 bis 729),

Weiteres gibt es das Immobilienmaklergesetz Lei 6530 und die Immobilienmaklerverordnung Decreto 81871 welche wiederum die strikte Befolgung
des Ethik Kodex für Immobilienmakler vorschreibt und Vergehen gegen den Ethik Kodex als standeswidriges Verhalten bezeichnet (
siehe Artikel 38 / III !
Im Ethik Kodex für Immobilienmakler steht unter
Artikel 9, dass die Regeln des Kodex für Immobilienmakler in Brasilien verpflichtend sind!

Wichtig für  Käufer und Investoren die einen verlässlichen Immobilienmakler in Brasilien suchen, wem kann man vertrauen?!

Ob man einen Immobilienmakler in Brasilien vertrauen kann, sieht man meistens schon auf den Internetseiten, auf denen die Immobilienfirmen annoncieren, wie die Immobilien angeboten werden – anonym oder mit Angabe der Registrierungsnummer des Immobilienmaklers – die CRECI – Nummer!

Gemäß Immobilienmaklergesetz Lei 6530 / Art 4º – müssen Immobilienmakler, physische oder juristische Personen bei der Innung / Fachgruppe registriert sein!
Die
Abkürzung CRECI bedeutet : Conselho Regional de Corretores de Imóveís = regionale (Bundesländer) Fachgruppe / Innung der Immobilienmakler

Gemäß Immobilienmaklerverordnung Decreto 81871 / Artikel 38 / V muss der MaklerIn bei Publikationen / Annoncen (also auch auf Internetseiten!) immer seine CRECI – Nummer angeben!

Auch das Immobilienmaklergesetz Lei 6530 unter Artikel 20 / IV besagt dasselbe – die CRECI – Nummer muss in Anzeigen und Publikationen erwähnt werden !

Haftung des Immobilienmaklers in Brasilien
Die Haftung des Immobilienmakler in Brasilien ist gesetzlich festgelegt im novo código civil (neues bürgerliches Gesetzbuch von Brasilien) unter
Artikel 723!
(Ähnlich wie in Österreich ABGB §§ 1299 / 1300)

Allerdings wurde der Artikel 723 durch das Gesetz LEI 12.236 vom 19. Mai 2010 erneuert – siehe:

Artikel 723 neu:
O corretor é obrigado a executar a mediação com diligência e prudência, e a prestar ao cliente, espontaneamente, todas as informações sobre o andamento do negócio.
= Der Immobilienmakler verpflichtet sich den Vermittlungsauftrag mit Sorgfalt und standesgemäß durchzuführen, und dem Klienten unaufgefordert alle Informationen über die Abwicklung und Stand des Geschäftsganges zu informieren!

Parágrafo único
Sob pena de responder por perdas e danos, o corretor prestará ao cliente todos os esclarecimentos acerca da segurança ou do risco do negócio, das alterações de valores e de outros fatores que possam influir nos resultados da incumbência.” (NR) =
= Unter Strafandrohung für Verlust und Schaden, verpflichtet sich der Immobilienmakler dem Klienten jede mögliche Aufklärung über die Sicherheit oder des Risikos zu geben, über unerwartete Kostenerhöhungen und andere Faktoren die das Resultat der Geschäftsvereinbarungen (Vermittlungsauftrages) beeinflussen könnten!

Anzeigepflicht unbefugter Maklertätigkeiten:
Im Ethik Kodex für Immobilienmakler unter Artikel 3 / IX werden Makler gebeten, diskret Anzeige zu erstatten, bei Kenntnisnahme über Personen, die ohne CRECI-Nummer, also ohne Registrierung bei der Innung als Makler tätig sind!
Das gibt es auch in Österreich: in den Allgemeinen Standes- und Berufsausübungsregeln des Berufstandes der Immobilientreuhänder unter
Punkt 6 sollte auch  ein österreichischer Immobilinmakler auch der Innung unbefugte Personen die als Makler tätig sind melden!

siehe: http://www.wkimmo.info/i/wko/service/allg_rl.pdf
Allerdings wird wird nicht erwähnt, ob ein österreichischer Immobilienmakler / Treuhänder auch illegale Makler im Ausland melden muss….??
Wie es z.B. im Internet üblich ist! Österreichischer Makler vermittelt Kunden von Österreich / Deutschland nach Brasilien an Personen, die in Brasilien ohne Genehmigung tätig sind!

Es ist also nicht richtig, dass gewisse österreichische Immobilienmakler Klienten für Immobilienobjekte in Brasilien vermitteln, indem diese Klienten an irgendeine „Vertrauensperson“ – die diese Makler bei irgendeinem Besuch in Brasilien in einer Bar kennengelernt hatten, weiter zu vermitteln !
Man darf auch von Österreich aus nur an registrierte Immobilienmakler in Brasilien  weiter vermitteln, oder direkt an den Eigentümer!
„Gute Freunde“ in Brasilien sind meistens illegale Makler und meistens Betrüger!
99 % aller in Brasilien lebenden Ausländer haben noch nie einen Gesetzestext gelesen, oder sind in der Lage einen Gesetzestext zu übersetzen!
In Brasilien gehört der Beruf des Immobilienmaklers zu den streng reglementierten Berufen, und das standesgemäße Verhalten eines österreichischen Makler endet nicht beim Mausklick ins Ausland!

Besonders vor deutschen Makler wird gewarnt! In Deutschland kann so ziemlich jeder Makler werden -siehe Beitrag freies Gewerbe in Deutschland!
Dadurch glauben viele deutsche Makler, die in Deutschland sehr „seriös“ auftreten, dass man in Brasilien mit jedem freundlichen Deutschen Immobiliengeschäfte abwickeln könnte! Das ist ein großer Irrtum! In Deutschland kennt ein durchschnittlicher Immobilienmakler nicht einmal den Unterschied zwischen Grundbuch und Kataster….! Und die in Brasilien lebenden Deutschen könnten nicht einmal mit dem Wörterbuch einen brasilianischen Gesetzestext übersetzen…..!

Siehe Beitrag: Unwissenheit in Brasilien schützt nicht vor Strafe:

Die Sanktionen für illegale Berufsausübung in Brasilien stehen im Strafgesetzbuch von Brasilien (codigo penal) unter Artikel 200,
und im Gesetz Lei 3688
Lei das Contravenções Penais unter Artikel 47 !

Diese Gesetze und Regeln für Immobilienmakler in Brasilien sind unbedingt notwendig, da Brasilien ein Staat mit unzähligen Gesetzen ist!
Wer die folgenden Gesetze für den Immobilienhandel in Brasilien nicht beherrscht, kann unmöglich ein seriöses Immobiliengeschäft in Brasilien abwickeln!
Siehe die wichtigsten Gesetze für Investoren und Makler in Brasilien:
http://www.investment-portal.net/brasilien/gesetze/gesetzebrdownload.html

 

siehe auch: reglementierte Berufe in Brasilien  – Strafen bei illegaler Berufsausübung in Brasilien

siehe auch: Maklerprovision in Brasilien

siehe auch: Grundbuchauszug Brasilien

siehe auch: „overprice“ in Brasilien für Immobilienmakler verboten!

siehe auch: Immobilienbewertung Brasilien / Liegenschaftsbewertung Brasilien

siehe auch: Anwalt in Brasilien

siehe auch: Makler in Spanien

siehe auch: Makler in Paraguay

siehe auch: Makler in Costa Rica

siehe auch: Makler in Panama

Makler in Italien / Provision Immobilienmakler in Italien

Makler in Deutschland

 

 

 

[Copyright © Text / Bilder - Winfried Michael Zehm ]

[Copyright © Text / Bilder / Fotos - W.M. Zehm ]

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