Sep 052023
 

Betrug eines Demenzkranken um seinen letzte Willen – in Österreich / Innsbruck

Kopie und Tilgung eines  beim Bezirksgericht hinterlegten Testamentes – mit Hilfe einer Richterin

wie nötigt man in Österreich Demenzkranke mit Sehbehinderung zum Schreiben eines neuen Testamentes

( use the translation buttom – choose your language!)

Verstoß gegen Paragraph 718 ABGB ist nur Kavaliersdelikt in Österreich!

Für die Volksanwaltschaft in Österreich ist der Betrug an einem Demenzkranken keine Straftat sonden bestenfalls eine Zivilsache……..!

Wie stiehlt man das Testament einer dementen Person in Österreich? Das ist ganz einfach in Österreich – vor allem wenn man schon weiß und Atteste von Ärzten besitzt, dass diese Person dement ist – ganz einfach!!!
Die Lösung in Österreich: verschweigen Sie auf alle Fälle für die Öffentlichkeit , dass jemand – ein Verwandter / Elternteil  – dement ist – auch wenn Sie von der Krankheit auf Grund  von ärztlichen Attesten es schon wissen, dass Ihr Vater / Mutter / Verwandter dement ist oder von einer schlimmeren Krankheit befallen ist !!

Denn in Österreich gibt es keine Meldepflicht für Demenzkranke – wenn es  niemand weiß kann auch niemand verhindern, dass Sie einem Demenzkranken zu neuen Ideen nötigen, denn es weiß ja niemand , dass der Mann / Frau krank ist…….!
Und dann sind Sie ein armes Schwein – man nimmt Ihnen ALLES – auch Ihren letzten Willen, den Sie als Gesunder geschrieben und festgelegt haben !

Dieser Artikel ist keine Anleitung für Betrüger, sondern ein Tatsachenbericht der leider schon passiert ist!

 

Ein älterer Mann – noch gesund –  schrieb seinen letzten Willen – sein Testament! Er brachte es zum Bezirksgericht (Ibk.) im Glauben , dort wäre das Testament sicher ! Er wollte seine persönlichen Angelegenheiten auf diese Weise schriftlich festlegen und regeln!
SEINEN LETZTE WILLEN – SEINE aufrichtigen Wünsche! 

Auszug aus dem Tagebuch dieses Mannes – mit der Notiz „Testament hinterlegt – Datum 18.12. 2004!

Wie hinterlegt man denn ein Testament am Bezirksgericht?
Wenn das Testament selbst mit eigener Hand geschrieben wird, steckt man dieses handgeschriebene Testament in einen Umschlag und geht am Amtstag zum Bezirksgericht! Dort kommt ein Siegel auf das Couvert, und wird dann mit einer Nummer ins Testament Register registriert und das Couvert auch dort am Bezirksgericht aufbewahrt!

Ist das Testament dort sicher ?? 
NEIN – in Österreich gibt es unzählige Möglichkeiten für Verwandte eines Demenzkranken , das hinterlegte Testament zu löschen bzw. herauszubekommen !
Lesen Sie den Tatsachen Beitrag – passiert in Innsbruck – mit Hilfe eines Arztes der Innsbrucker Universitätsklinik!


Auszug ABGB:
§ 717.
Will der Erblasser seine Anordnung aufheben, ohne eine neue zu errichten; so muß er sie ausdrücklich entweder mündlich, oder schriftlich widerrufen, oder die Urkunde vertilgen.
§ 718.
Der Widerruf kann nur in einem solchen Zustande gültig geschehen, worin man einen letzten Willen zu erklären fähig ist.

Diese Ausdrucksweise wurde 2016 geändert!
siehe ABGB 717 2023
Jetzt, 2023  wird derselbe Paragraph so ausgedrückt:

§ 718.Paragraph 718,
Der Widerruf kann nur im Zustand der Testierfähigkeit gültig erfolgen.

Mit anderen Worten: der Erblasser muss nur noch „testierfähig sein, nicht mehr im selben Zustand wie bei der Abgabe seines Testamentes!
Justizminister 2016 war die ÖVP- typisch für diese Partei!

Wie man ein Testament verfasst, handschriftlich ohne Zeugen, das steht im ABGB unter § 578:
§ 578.
Wer schriftlich, und ohne Zeugen testiren will, der muß das Testament oder Codicill eigenhändig schreiben, und eigenhändig mit seinem Nahmen unterfertigen.
Die Beysetzung des Tages, des Jahres, und des Ortes, wo der letzte Wille errichtet wird,
ist zwar nicht nothwendig, aber zur Vermeidung der Streitigkeiten räthlich.


Ein kranker  Mann schrieb im Jahr 2004als er noch nicht sehr krank war – ein handgeschriebenes Testament und hinterlegte dieses Testament in einem Couvert am Bezirksgericht- im Glauben, dort wäre sein letzter Wille gesichert und geregelt!
Er irrte sich – in Österreich haben Demenzkranke eigentlich keine Rechte
!!!
Im Jahr 2007 wurde er sehr krank ( Demenz, Parkinson, Verwirrtheitsphasen,  Leukenzephalopathie – a
lle Diagnosen schriftlich vorhanden!)
und blind – grauer Star auf beiden Augen !

 

 

ALLE DIAGNOSEN VON 2007 bis 2009!!!

Darf ein Arzt an der Klinik Innsbruck so ganz einfach die Krankenakten eines Patienten herausholen um sie seiner Ehefrau zu geben, dass sie über die Krankheit ihres Vaters informiert ist?

Diese Krankheiten wurden verschwiegen mit Hilfe von Juristen und Ärzten – dieser kranke Mann wurde 2012 genötigt, ein neues Testament zu schreiben !!!
Nötigung eines dementen Kranken – ein Kavaliersdelikt in Österreich !!!!

Der Ehemann der Tochter ist Arzt an der Klinik von Ibk. und besorgte alle Diagnosen !
…..Obwohl das eigentlich wegen Datenschutz nicht möglich ist.……….!
In Tirol / Innsbruck ist das sehr wohl möglich !
Auf Grund dieser Diagnosen von 2007 bis 2009 (vorhanden!) beschlossen  die Ehegattin des kranken Mannes  und seine Tochter  den Inhalt des Testamentes herausfinden – bzw. das  hinterlegte Testament tilgen zu  lassen!

Im Jahr 2010  engagierte die Tochter ihren anverwandten Anwalt , der wiederum im “Wege einer Akteneinsicht” eine Kopie des Testamentes bekam und diese Kopie der Tochter des Mannes und der Ehegattin übergab!

UPPS: man konnte das gerichtlich hinterlegte Testament noch nicht herbeischaffen (für die Tochter und den Schwiegersohn Arzt!)
Im Jahr 2010!!!

„Es sei „viel ARBEIT“ so ein Testament von einem Demenzkranken herauszusuchen auf einem Gericht  – das schrieb der Anwalt (Cousin vom Arzt)

Folgende E-Mails wurden nach den ärztlichen Diagnosen der Klinik vom Cousin des Arztes (der Ehemann der Tochter) an die Tochter des demenzkranken Mannes  geschrieben !
Wären das Politiker hätten wir schon einen Untersuchungsausschuss…………  – da es sich nur um einen Demenzkranken handelt den man abzocken will, und seinen letzten Willen abändern will ist das nur ein Kavaliersdelikt in Österreich……..!

Solche Einsichtsbegehren in das Testament des Vaters erledigen in Innsbruck Anwälte und Anverwandte ……. im JAHRE 2010 geschrieben – also NACH der Erstellung der Dmenz-Diagnosen!!!!!!

Der Anwalt schrieb an die Tochter des Demenzkranken : „es sei viel Arbeit so ein Testament eines Demenzkranken am Gericht herauszuholen – das macht jetzt die Rechtspraktikantin …………..!!!

Wie eigenartig!
Würde der Demenzkranke wirklich sein Testament herausholen wollen oder löschen lassen wollen, dann müsste er nur selbst zum Gericht gehen und das veranlassen!!
Der Anwalt war ein Cousin von dem Arzt, der von der Innsbrucker Klinik diese abgebildeten Diagnosen für seine Ehefrau herauskopiert hatte……..!
§ 718 ABGB: er war gemäß obigen abgebildeten Diagnosen nicht mehr Willens und in der Lage das selbst zu tun!!!

Die Lösung wurde gefunden, das Testament herausgeholt – unten abgebildet – alles 2010 !!! NACH DEN ärztlichen DIAGNOSEN!!!

Diese E-Mails wurden vom anverwandten Anwalt des Ehemannes der Tochter des kranken Mannes geschrieben – Originale vorhanden!‘
In Innsbruck ist so etwas möglich!!! Dieser anverwandte Anwalt ist ein „Freund“ der Polizei von Innsbruck und befreundet mit der RichterIn vom Bezirksgericht!

Wäre der Mann geschäftsfähig gewesen und Willens sein Testament herauszuholen, warum gibt es dann einen Anwalt der solche E-Mails schreibt??
Der Mann hätte nur selbst aufs Gericht gehen können, und sein Testament herausholen – was er anscheinend NICHT WILLENS war und auch nicht fähig!!!

Würden solche  Mails von Politikern aufscheinen bzw. öffentlich werden, gäbe es schon einen Untersuchungsausschuss , die WKSTA würde ermitteln !
Aber bei einem dementen Kranken in Österreich – na das ist ein „Kavaliersdelikt“ von geldgierigen Verwandten……..
Die WKSTA ermittelt doch nicht in den eigenen Reihen……..!

Fazit: das Testament wurde aus dem Gericht entfernt – ich besitze die Original Kopie (gescannt) von diesem Testament mit Stempel vom Gericht……!

Der Inhalt des Testamentes gefiel der Ehefrau und der Tochter nicht, denn auch die zwei Söhne wurden in dem Testament bedacht!
Die zwei Frauen nötigten also den Mann – er war schwer krank – vaskuläre Enzephalopathie und dement, CADASIL, – dieses Testament zu tilgen zu lassen! (gemäß ABGB § 717)
Es waren schon  4 schriftliche Diagnosen vorhanden, da die Tochter zufällig mit einem Arzt verheiratet ist, der zufällig an dieser Klinik arbeitet, an der die Diagnosen erstellt wurden, und die Diagnosen für die Ehefrau herausholte !
Wie nötigt man einen Demenzkranken zur Tilgung eines Testamentes?
Man zwingt ihn ganz einfach zu einer Vollmacht, die dann der Anwalt zum Bezirksgericht bringt, gemäß ABGB
§ 717 kann man dann das Testament löschen lassen, unliebsame Miterben werden so ausgeschaltet!
Obwohl, jemand der so krank ist, dass er es nicht einmal mehr von seiner Wohnung zum Bezirksgericht schafft (400 Meter), ist so jemand gemäß ABGB 718 überhaupt fähig seinen Widerruf zum Testament zu machen?
Ganz einfach in Österreich! Kein Hahn kräht danach!
Die WKSTA ermittelt nicht gegen RichterInnen in Österreich!
Der gesamte vorsätzliche Betrug am Nachlassgericht und an den Erben wurde von Juristen eingefädelt und durchgeführt – deswegen kann man dagegen nichts machen!

Die Löschung bzw. Tilgung dieses im Bezirksgericht ist eigentlich ganz einfach:
Man braucht nur eine RichterIN, die darauf verzichtet gemäß § 718 ABGB zu untersuchen , ob der Erblasser noch im selben Zustand ist, wie an dem Tag, an dem er das Testament hinterlegte!

§ 718. ABGB
Der Widerruf kann nur im Zustand der Testierfähigkeit gültig erfolgen.
Anmerkung: dieser Paragraph wurde mit dem Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 – ErbRÄG 2015 geändert…… – eine Erleichterung für Betrüger…….!
vor 2015 war der Text:
§ 718.
Der Widerruf kann nur in einem solchen Zustande gültig geschehen, worin man einen letzten Willen zu erklären fähig ist.

Anmerkung: gemäß ärztlicher Atteste – siehe obige Abbildungen – war der kranke Mann ganz sicher nicht mehr im selben Zustand wie im Jahr 2004 als er das testament hinterlegte!!!
man braucht nur einen RichterIn die diesen Paragraphen ignoriert , und behauptet, sie hätte von den schweren Krankheiten dieses Mannes nichts gewusst – ganz einfach in Innsbruck……..!

Hier ist dieses Testament, das im Gericht 2004 vom noch gesunden Mann hinterlegt wurde:

 

 

 

 

Handschrift von der Ehefrau des dementkranken Mannes!!! Die Zahlen stammen vom Bezirksgericht Innsbruck!!!

 

Stempel / Siegel  vom Bezirksgericht Innsbruck – wurde seitlich geöffnet und aufgebrochen von den lieben Verwandten!!! Übliche Vorgangsweise in Juristenkreisen von Innsbruck!!! Demenzkranke haben KEINE Rechte!!

Das letzte verzweifelte Kodizill eines kranken Mannes im Jahr 2010:

 

Hat leider nichts genützt – im Jahr 2012 nötigte man ihn ein Neues Testament zu schreiben !
Der kranke Mann hatte im Jahr 2012 grauen Star auf beiden Augen – nur mehr 30 % Sehkraft!!!

Dieses Kodizill  vom 6.9.2010 beweist, dass er noch im Glauben lebte, dass sein altes Testament von 2004 noch gültig wäre………….!
Er wusste nicht, dass die Häscher schon unterwegs waren um sein Testament zu entfernen – aus dem Gericht!!!
Siehe obige Mails von diesem Anwalt an die Tochter des Mannes  – die waren vom 20.8.2010 ………………….
Und trotz diesem letzten verzweifelten Kodizills – das beweist , dass er mitbekommen hatte, dass man sein Testament will –  trotzdem hat die Tochter alles getan, um das Testament aus dem Gericht herauszubekommen !
Schließlich ist ihr Ehemann ein Arzt und sie wusste ganz genau um die Verwirrtheitsphasen ihres Vaters und deren Nebenefekte der teuflischen Krankheit!!!!

Der kranke demente Mann hatte seine Rechte schon verloren und in Österreich hilft da niemand – im sozialistischen Sauhaufen mit Regierung unter der Justiz von der ÖVP!

Sehen Sie: so muss man das machen – nie von der  Krankheit jemandem erzählen , denn dann bleibt der Kranke „geschäftsfähig“ und man kann ihm alles einreden !!!

der nächste Schritt: man schleppt den Schwerkranken mit grauem Star  zur Bank zu einer Depoteröffnung, bei der alle die unterschrieben dann Zugriff haben:
Geschehen am 2.3.2010
Siehe Ausschnitt – (persönliche Daten gelöscht – Original vorhanden!)


Frage an Juristen, die vielleicht zufällig diesen Beitrag lesen:
Ist es legal für einen Anwalt, eine Kopie für Ehegatten oder Kinder des Erblassers im “
Wege der Akteneinsicht” den Inhalt eines Testamentes herauszusuchen und davon eine Kopie anfertigen zu lassen?
Zwei Mails wurden gefunden, die die Tilgung des Testamentes bestätigten! (siehe obige Abbildungen !)
Ein Anwalt der Innsbrucker Anwaltskammer mit Doktortitel besorgt “
im Wege der Akteneinsicht” eine Kopie des hinterlegten Testamentes eines dementen schwerkranken Mannes!
Im
ersten Mail des Anwaltes an die Tochter steht auch: “…….wir werden mittels Beschluss über den Inhalt des Testaments verständigt” !
In der österreichischen Justiz gibt es „Beschlüsse“ über den Inhalt eines hinterlegten Testamentes??
Auf den Original Mails sieht man den Stempels des Anwaltsbüros!

Ist das eine Straftat? Kann man das strafrechtlich verfolgen!

Faktum: Testament ist weg, die Rechte der Söhne sind sozusagen auch weg…!? (StrGB § 229)
Dass der Mann seit 2007 dement ist, kann man an Hand von ärztlichen Attesten beweisen!!

Aber sind hinterlegte Testamente am Bezirksgericht wirklich sicher?

Es liegen Beweise vor, dass das nicht so ist!!

Wen interessiert so ein Fall? Kann man Richter anzeigen?
(Antwort:
NEIN, geht nicht in Österreich!)
Kann man Anwälte wegen so einem Fall belangen?
(Antwort: Nein, das geht nicht in Österreich )

Nötigung von dementen Personen ist in Österreich immer noch ein Kavaliersdelikt! Wie sieht es aus mit Testament Diebstahl?

dass die Tochter und die Ehegattin über den Inhalt eines Testamentes per “Bescheid” benachrichtigt werden, das halte ich für absolut illegal!
Laut dieser Seite ist das unmöglich – diese Seite nennt sich europäisches Testament Register – erklärt wird hier das österreichische Recht…….:
https://e-justice.europa.eu/content_succession-166-de.do


update
:
Der Anwalt, der diese „Tilgung“ des Testamentes möglich gemacht hatte – „im Wege der Akteneinsicht“ ist inzwischen verstorben!
Wie eine Ratte stürzte er über eine Kellerstiege in einem Säufer-Koks-Lokal in Wilten (Ibk.) und starb an den inneren Blutungen!

Es stellte sich dann heraus, warum die Tochter und die Ehefrau so dringend den Inhalt des hinterlegten Testamentes wissen wollten, und den dementen Vater nötigten ein neues Testament zu schreiben!!!

Die zwei Frauen hatten schon Gelder in großer Höhe des Erbes verschwinden lassen und auf andere Konten umgeleitet! Die Tochter kaufte sich ein Haus um 600.000,- Euro – noch vor der Testamenteröffnung –  – die WKSTA interessierte nicht die Herkunft des Geldes! Die Tochter (Lehrerin) verdiente ca. 2.500,- Euro im Monat!!!???

Damals im Jahre 2010 hatten sie nur ein Problem: was wäre, wenn der Erblasser genaue Kontennummern ins Testament geschrieben hätte??

Faktum ist und bleibt der § 718 ABGB!
Der Erblasser war jedenfalls nicht mehr im selben physischen und psychischen Zustand gemäß ärztlicher Diagnosen im Jahr 2010 als wie im Jahr 2004 als er das Testament hinterlegte!!
Das beweisen die abgebildeten Diagnosen von den Kliniken sehr deutlich!!!

Man brauchte also einen Juristen in Innbruck der freundschaftliche Beziehungen zu der Richterin pflegte , die zuständig für die Hinterlegung von Testamenten war!
Man holte das hinterlegte Testament heraus und nötigte den dementen Erblasser ein neues Testament zu schreiben!

Dieselbe Juristenratte hatte auch durch „Beziehungen“ (der Anwalt war ein namhafter Freund der Justiz und der Polizei von Innsbruck – so steht es sogar im Internet!) einen Auszug der KPA-Akte des ältesten Sohnes der Familie besorgt!

Dadurch konnte die Schwester der Familie dem dementen Vater so richtig Angst machen und ihn dadurch nötigen , das gesamte 6-stöckige Haus ihr alleine zu schenken!

Die WKSTA will nicht gegen diese Richterin in Innsbruck ermitteln , auch nicht , wie oft sie schon gegen den § 718 verstoßen hatte……..!
Es gibt wahrscheinlich noch sehr viele Fälle in dieser Art in Innsbruck!

Lesen Sie passend dazu den Beitrag: KPA-Akte

 

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Tausende demente Menschen werden in Österreich um ihren letzten Willen betrogen – meistens involviert sind Juristen und Ärzte!
Da leider eine Meldpflicht für Demenz fehlt, kann diese Krankheit leicht verschwiegen werden , ja sogar von Richtern ignoriert werden !!!!

Man hat zwar in Österreich ein Adelsaufhebungsgesetz durchgesetzt , leider herrschen jetzt die Juristen in Österreich schlimmer als der Adel in vergangenen Zeiten! Juristen können in Österreich tun und lassen was sie wollen!

Werden Sie nicht alt in Österreich und bekommen Sie keine Kinder in Österreich solange dieser Abschaum regiert!

 

 

 

 

 

 

 

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