Jan 042021
 

DSGVO Abzocke und Daten Handel – der legale Betrug durch das DSGVO am Kunden –  Koppelungsverträge – das Milliardengeschäft des 21. Jahrhunderts
Ein Kavaliersdelikt – ein Betrug der nicht geahndet wird!
Das DSGVO ist das Sprungbrett zum illegalen Daten Handel!
DAS ABZOCKE-GESETZ DER EU  !!!

 

Wer hat noch nicht von der berühmten  Datenschutz-Grundverordnung gehört – das DSGVO?

Jeder muss irgend etwas unterschreiben, bei jedem Vertrag – sei es nun im Internet oder auch Verträge die per Post geschickt werden oder auch nur bei einem Brillenkauf im Geschäft!

Die offizielle Version der EU: man will mit dem neuen DSGVO die persönlichen Daten des Bürgers schützen!

FAKT: das DSGVO ist KEIN Erlaubnisgesetz für Firmen, die Ihnen Ihre persönlichen Daten stehlen wollen!

Das jüdische Ahnenbuch – jüdische Vorfahren und Familiennamen – Avotaynu, Putin, Lukaschenko, Hitler, Himmler, Mengele – jüdisch, Путин, Лукашенко, Гитлер, Гиммлер, Менгеле – евреи

Jedoch: der Weiterverkauf von persönlichen Daten an Internetfirmen ist wohl das lukrativste Geschäft des 21. Jahrhunderts!
Und wie kommt man anscheinend völlig legal zu persönlichen Daten von Konsumenten?
Nun, das ist ganz einfach: man jubelt den Konsumenten bzw. Kunden bei der Unterschrift zu Verträgen ganz einfach ein paar Klauseln unter – d.h. mit sanften Zwang wird der Kunde / Konsument dazu genötigt einen Vertrag zu unterschreiben , der auch die Weitergabe von persönlichen Daten erlaubt!
Ganz einfach!
Man nennt das „Koppelung“ von Vertragsbedingungen  – im Klartext : der tägliche Betrug am Konsumenten!

Unter Koppelungsverträgen versteht man die „Verbindung / Koppelung“ von einer Dienstleistung (z.B. gratis Fotobuch im Internet) , einem Offert, einem Service (z.B. ein Stromvertrag oder Kreditkarte) , ein „GRATIS-Angebot“- verpflichtend verbunden mit einer weiteren  Bedingung !
In den meisten Fällen des 21. Jahrhunderts wird damit das Einverständnis verbunden / gekoppelt, dass man sich einverstanden erklärt, dass die persönlichen Stammdaten an Dritte Firmen weitergegeben (verkauft) werden!
Solche Koppelungsverträge – sei es nun schriftlich oder im Internet durch Anklicken von nur einem Kästchen – sind gemäß DSGVO ILLEGAL bzw.. VERBOTEN seit 27. April 2016!!
Solche Koppelungsverträge dem Kunden unterzujubeln ist eine Straftat, die hauptsächlich von Juristen / Anwälten vorsätzlich begangen und ausgeführt werden !

 

Was niemand so genau weiß: wo ist denn dieses DSGVO überhaupt im Internet?
Auf der EU-Seite – die offizielle Seite des EU-Parlamentes – das Amtsblatt der Europäischen Union!

direkter Link zur deutschen Fassung der Datenschutz-Grundverordnung – das DSGVO:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32016R0679&from=DE

Die VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016

Was einem sofort auffällt sind die sogenannten „Erwägungsgründe“ – die allerdings nie jemand durchliest!

Schützen tut das DSGVO allerdings niemand! Es schützt die illegalen Machenschaften von Firmen, deren Nebengeschäft der illegale Datenhandel ist!
Ausgeführt durch Juristen!

Mit gerissenen juristischen Klauseln wird der Bürger dazu genötigt, einen Vertrag zu unterschreiben, und gleichzeitig die Erlaubnis zu erteilen, dass seine persönlichen Daten an irgendwelche zweifelhafte Internetfirmen weitergegeben wird!

Das nennt man den Verstoß gegen das Koppelungsverbot in Verträgen am Kunden!
Das Wort „Koppelungsverbot“  steht nicht direkt im DSGVO – allerdings wird das Koppelungsverbot ausdrücklich im Erwägungsgrund Punkt 32 und Punkt 43 sehr genau festgelegt und bezieht sich auf das Verbot des „Zwanges“ also die „freiwillige Einwilligung“ gemäß Artikel 7 DSGVO !

Koppelungsverbot“ bedeutet im Klartext: Firmen – egal welcher Art – dürfen keine externen Bedingungen in Verträgen festhalten, keine Klauseln, die erlauben automatisch persönliche Daten weiterzugeben bzw. zu veräußern !

Und genau  dieses Koppelungsverbot wird von jeder Firma missachtet – vor allem in Österreich und Deutschland!

Die Missachtung des Koppelungsverbotes in Verträgen mit Kunden – egal welches Produkt – ist die neue Einkommensquelle aller Firmen !

Beispiel – sehr üblich vor allem bei Online-Firmen:  Sie unterschreiben einen Vertrag online, und gleichzeitig unterschreiben Sie die Einwilligung, dass Ihre persönlichen Daten an Dritt-Firmen wie Facebook, Google weitergegeben werden !
DAS IST ILLEGAL und nennt man einen „untergejubelten Koppelungsvertrag„!
Man nützt die Unwissenheit und Unerfahrenheit des Kunden aus, und nötigt ihn mit so einem illegalen Koppelungsvertrag zum Einverständnis seiner Daten an DRITTE!!!

 

Um es zu verdeutlichen veröffentlichen wir hier nochmals die Erwägungsgründe des DSGVO , die deutlich eine Koppelung in Verträgen verbietet:

Punkt 32:

Die Einwilligung sollte durch eine eindeutige bestätigende Handlung erfolgen, mit der freiwillig, für den konkreten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich bekundet wird, dass die betroffene Person mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist, etwa in Form einer schriftlichen Erklärung, die auch elektronisch erfolgen kann, oder einer mündlichen Erklärung.
Dies könnte etwa durch Anklicken eines Kästchens beim Besuch einer Internetseite, durch die Auswahl technischer Einstellungen für Dienste der Informationsgesellschaft oder durch eine andere Erklärung oder Verhaltensweise geschehen, mit der die betroffene Person in dem jeweiligen Kontext eindeutig ihr Einverständnis mit der beabsichtigten Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten signalisiert.

Stillschweigen, bereits angekreuzte Kästchen oder Untätigkeit der betroffenen Person sollten daher keine Einwilligung darstellen. Die Einwilligung sollte sich auf alle zu demselben Zweck oder denselben Zwecken vorgenommenen Verarbeitungsvorgänge beziehen.
Wenn die Verarbeitung mehreren Zwecken dient, sollte für alle diese Verarbeitungszwecke eine Einwilligung gegeben werden.
Wird die betroffene Person auf elektronischem Weg zur Einwilligung aufgefordert, so muss die Aufforderung in klarer und knapper Form und ohne unnötige Unterbrechung des Dienstes, für den die Einwilligung gegeben wird, erfolgen.

Anmerkung: „mehrere Zwecke“ – das wäre z. B. die Weitergabe von persönlichen Daten an Marketing Firmen ……!
 Alle Menschen, die sich nicht mit juristischen Texten auskenne, also Jugendliche, ältere Menschen usw. – also 90 % der Bevölkerung weiß das nicht und liest das Gesetz DSGVO eigentlich nicht ! Schon gar nicht die Erwägungsgründe!!

PUNKT 42 und 43: jetzt wird es noch deutlicher, welche Verträge alle Firmen jeder Art eigentlich NICHT  den Konsumenten unterschieben dürften:

PUNKT 42

Erfolgt die Verarbeitung mit Einwilligung der betroffenen Person, sollte der Verantwortliche nachweisen können, dass die betroffene Person ihre Einwilligung
zu dem Verarbeitungsvorgang gegeben hat.
Insbesondere bei Abgabe einer schriftlichen Erklärung in anderer Sache sollten Garantien sicherstellen, dass die
betroffene Person weiß, dass und in welchem Umfang sie ihre Einwilligung erteilt.

Gemäß der Richtlinie 93/13/EWG des Rates (10) sollte eine vom Verantwortlichen vorformulierte Einwilligungserklärung in verständlicher und
leicht zugänglicher Form in einer
klaren und einfachen Sprache zur Verfügung gestellt werden, und sie sollte keine missbräuchlichen Klauseln beinhalten.
Damit sie in Kenntnis der Sachlage ihre Einwilligung geben kann, sollte die betroffene Person mindestens wissen, wer der Verantwortliche ist und für welche Zwecke ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen.
Es sollte nur dann davon ausgegangen werden, dass sie ihre Einwilligung freiwillig gegeben hat, wenn sie eine
echte oder freie Wahl hat und somit in der Lage ist, die Einwilligung zu verweigern oder zurückzuziehen, ohne Nachteile zu erleiden.

PUNKT 43

Um sicherzustellen, dass die Einwilligung freiwillig erfolgt ist, sollte diese in besonderen Fällen, wenn zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen ein klares Ungleichgewicht besteht, insbesondere wenn es sich bei dem Verantwortlichen um eine Behörde handelt, und es deshalb in Anbetracht aller Umstände in dem speziellen Fall unwahrscheinlich ist, dass die Einwilligung freiwillig gegeben wurde, keine gültige Rechtsgrundlage liefern.

Die Einwilligung gilt nicht als freiwillig erteilt, wenn zu verschiedenen Verarbeitungsvorgängen von personenbezogenen Daten nicht gesondert eine Einwilligung erteilt werden kann, obwohl dies im Einzelfall angebracht ist, oder wenn die Erfüllung eines Vertrags, einschließlich der Erbringung einer Dienstleistung, von der Einwilligung abhängig ist, obwohl diese Einwilligung für die Erfüllung nicht erforderlich ist.

 

Auszug aus dem allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch ABGB von Österreich:

ABGB
§ 869. Die Einwilligung in einen Vertrag muß frey, ernstlich, bestimmt und verständlich erkläret werden.
Ist die Erklärung unverständlich; ganz unbestimmt; oder erfolgt die Annahme unter andern Bestimmungen, als unter welchen das Versprechen geschehen ist; so entsteht kein Vertrag. Wer sich, um einen Andern zu bevortheilen, undeutlicher Ausdrücke bedient, oder eine Scheinhandlung unternimmt, leistet Genugthuung.

§ 879.
(1) Ein Vertrag, der gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

(2) Insbesondere sind folgende Verträge nichtig:
4. wenn jemand den Leichtsinn, der Zwangslage, Verstandesschwäche,
Unerfahrenheit oder Gemütsaufregung eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten für eine Leistung eine Gegenleistung versprechen oder gewähren läßt, deren Vermögenswert zu dem Werte der Leistung in auffallendem Mißverhältnisse steht.
(3) Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Vertragsformblättern enthaltene Vertragsbestimmung, die nicht eine der beiderseitigen Hauptleistungen festlegt, ist jedenfalls nichtig, wenn sie unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles
einen Teil gröblich benachteiligt.

Anmerkung: 80 % der Österreicher sind Arbeiter, Angestellte,  Bauern, einfache Menschen – auf jeden Fall haben die alle  kein JUS-Studium!
Diese Menschen fallen auf alle Fälle unter das Prädikat „Unerfahrenheit“ und werden durch Koppelungsverträge“ auf alle Fälle „gröblich benachteiligt„!

Es ist also in Österreich schon seit 200 Jahren verboten solche „Koppelungsverträge“ dem Konsumenten unterzuschieben!
Nicht erst seit der Einführung des DSGVO durch die EU!

Die EU-Juristen haben ja absichtlich das DSGVO so geschrieben, dass gerissene Firmen Juristen endlich den Konsumenten legal betrügen Können – mit der Klausel in Verträgen – gekoppelt mit der Einwilligung der Weitergabe von persönlichen Daten an andere Internetfirmen !
Angeblich „Marketing“ Firmen usw….! Und natürlich die üblichen Verdächtigen wie: Facebook, Google usw…..!

COOKIES Cookie-Richtlinien

Die Cookie-Richtlinien der EU -RICHTLINIE 2002/58/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Juli 2002
Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation

Unter den Erwägungsgründen Nr. 25 steht ganz klar:
…..Die Nutzer sollten die Gelegenheit haben, die Speicherung eines Cookies oder eines ähnlichen Instruments in ihrem Endgerät abzulehnen.

Das ist eine typische EU-Richtlinie, unklare Ausdrucksweise, kryptisch  und im Endeffekt so formuliert dass der EU-Bürger wahrscheinlich nicht zu seinen Rechten kommt……!
Fakt ist: die Einwilligung muss gemäß DSGVO auch bei Cookies freiwillig sein, und bei Ablehnung der Cookies sollte keinerlei Nachteil entstehen……!


Alle Verordnungen, die in Österreich in Bezug auf digitale Speicherung verordnet wurden , alle AGBs auf Webseiten speziell von großen Unternehmen  (wie folgt) beruhen auf der Ignorierung und Missachtung des österreichischen bürgerlichen Gesetzbuches , welches seit 200 Jahren in Österreich gültig ist – speziell der Ignorierung und Missachtung der §§ 869 und 879 ( Zwangslage, Verstandesschwäche, Unerfahrenheit oder Gemütsaufregung eines anderen dadurch ausbeutet……….)

Das ist die Basis für jeden illegalen Daten Handel in Österreich und der EU – und wird nicht kontrolliert!

 

Der tägliche Betrug am Bürger und Konsumenten an Hand Beispielen in Österreich :

 

Strom – jeder braucht Strom und muss dazu einen Energie Vertrag unterschreiben – den natürlich niemand durchliest!

Beispiel an einer Energie Firma in Österreich :
Sie unterschreiben einen Energievertrag , und automatisch unterschreiben Sie auch die Klausel , dass Ihre persönlichen Daten an Energie Wien und andere wie Marketing Firmen weitergegeben werden!
Niemand liest natürlich diese Klausel, alle einfachen Menschen denken sowieso, sie müssten das akzeptieren!
Der „Sanfte Zwang“ wird durch diese Klausel zum guten Nebengeschäft für Stromfirmen!

 

Also Ihre persönlichen Daten werden weitergegeben an: IT-Services und „Auskunfteien “ – was immer das auch ist, Sie werden wahrscheinlich nicht einmal merken, dass solche Firmen Ihre persönlichen Daten wie Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, Geschlecht , Kinderstatus  usw. schon bekommen haben…..!

Weiteres bekommen Ihre Daten auch Versicherungsmakler und Versicherungsunternehmen (die größten Betrüger sind Makler aller Art….!) – denn die haben ja alle mit Ihrer Stromrechnung zu tun ?….Oder doch nicht!

Ganz klar! Alle die genannten Firmen und Unternehmen müssen ja unbedingt Ihre persönlichen Daten bekommen – und Sie müssen bei einem Energievertrag sofort im Voraus unterschreiben!
Oder müssen Sie vielleicht doch nicht??
Natürlich können Sie nachher, wenn diese Firmen Ihre persönlichen Daten schon haben , Einspruch einlegen im Sinne des DSGVO §

 

Nächstes Beispiel: Kreditkarten Firmen – z.B. VISA – diese Kreditkarte läuft in Österreich über die Wiener Firma „cardcomplete“:
Datenschutzerklärung card complete Service Bank AG

Das selbe Spiel: der eigentliche Zweck zur Verarbeitung persönlicher Daten wird gekoppelt:
„mehrere Zwecke“ – das wäre z. B. die Weitergabe von persönlichen Daten an Marketing Firmen , Werbung usw, wird gekoppelt mit der Unterschrift zum Erhalt einer Kreditkarte……!

Koppelung eines Vertrages zur Weitergabe persönlicher Daten an Marketing Firmen usw. ist verboten – auch wenn man hinterher das aufkündigen könnte!
Es dürfte überhaupt nicht im Vertrag stehen !

Auch hier gilt Punkt 43 des DSGVO:
„Die Einwilligung gilt nicht als freiwillig erteilt,
wenn zu verschiedenen Verarbeitungsvorgängen von personenbezogenen Daten nicht gesondert eine Einwilligung erteilt werden kann, obwohl dies im Einzelfall angebracht ist, oder wenn die Erfüllung eines Vertrags, einschließlich der Erbringung einer Dienstleistung, von der Einwilligung abhängig ist, obwohl diese Einwilligung für die Erfüllung nicht erforderlich ist.

Nächstes Beispiel : man braucht eine Brille!
persönliches Erlebnis: die Firma Pearle (BrillenFirma in Wien) wollte mir keine Brille verkaufen, ohne dass ich einen Koppelungsvertrag unterschrieb !

 

Nächstes Beispiel: Immobilien Makler im Internet:
kaum registriert man sich auf so einer Webseite , unterschreibt man automatisch einen Koppelungsvertrag, in dem Sie zustimmen, dass Ihre Daten an Dritte weitergegeben können!
Beispiel die Makler Firma Z-Immobilien:
Diese Firma aus dem Burgenland verwendet den §§ 365 m bis z  der Gewerbeordnung – der eigentlich zum Schutz für Terrorismusfinanzierung zuständig ist um Geldwaschen zu vermeiden – dazu, um anfragende Kunden bei einem Immobilienobjekt sofort zu zwingen, alle persönlichen Daten bekanntzugeben !
Nur bei einer Anfrage……..! Man nötigt den anfragenden Kunden bei einer Haussuche  mit einem Terrorismusgesetz mit dem Zwang zur Preisgabe der persönlichen Daten ….!
Obwohl man eigentlich die persönlichen Daten erst bei einem Kauf oder Kaufabschluss einer Immobilie angeben müsste!!! NICHT bei einer Anfrage!!!

Z-Immobilien legt die Gewerbeordnung falsch aus, Z-Immobilien will sich sicher sein, dass Sie kein Terrorist sind, wenn Sie eine Immobilie suchen

Z-Immobilien legt die Gewerbeordnung falsch aus, Z-Immobilien will sich sicher sein, dass Sie kein Terrorist sind, wenn Sie eine Immobilie suchen!!

WIR HABEN KEIN VERSTÄNDNIS FÜR SOLCHE GESCHÄFTSMETHODEN!!!

Man verdreht die Gewerbeordnung in dem Sinne, dass man den anfragenden Kunden damit nötigt, schon bei einem Telefonanruf das Recht hätte, alle persönlichen Daten zu speichern!
Ob Sie nun wirklich die Immobilie kaufen oder nicht, oder nicht einmal die Immobilie ansehen, das ist nicht wichtig! Ihre persönlichen Daten werden sofort als „Kundendaten“ abgespeichert, obwohl Sie bei einer Anfrage noch gar kein Kunde sind , sondern nur ein „Anfragender / Suchender!
Kunde bei einer Makler Firma sind Sie erst, wenn ein Kaufvertrag vereinbart wurde…..!
Die abgespeicherten persönlichen Daten werden natürlich an gewisse Dritte weitergegeben bzw.. verkauft……..!
Und Sie können das nie kontrollieren!

 

 

Nächstes Beispiel: das Bezirksblatt – eine lokale Zeitung für ganz Österreich……

Sie können nicht auf „ablehnen“ klicken ! Denn dann verschwindet die lästige Cookie Aufforderung ganz einfach nicht!
Das ist „visueller Zwang“  zur Zustimmung  – Zwang in jeder Form verboten laut DSGVO !!!

nächstes Beispiel : die BUWOG – man wird zu Cookies gezwungen , oder man kann eben keine Wohnungen finden
BUWOG ist in Österreich seit Ex-Finanzminister Grasser ein Begriff für Korruption und illegale Tätigkeiten – jetzt eben der Zwang zu Cookies – ganz im Sinne des 21. Jahrhunderts und im Sinne der EU………..

 

Die schlimmsten Methoden aller österreichischen Zeitungen benutzt „die Presse“ – ein linksgerichtetes Boulvard Blatt, das in unverschämter illegaler Weise jedem Leser die Cookies von ca. 460 fremden Kunden unterjubelt!

 

 

 

 

 

 

Wenn man nicht manuell jedes eigene Unternehmen (von den 461 aufgezählten) abschaltet, dann hat man nur die Möglichkeit auf „alles akzeptieren“ oder man kann eben diese Zeitung nicht lesen!
Das nennt man psychischen Zwang – eine typische Methode von sogenannten „unabhängigen “ linken Zeitungen!
Aber einem Leser Cookies von 461 Unternehmen unter zu jubeln ist ganz einfach eine Frechheit !
Der Chefredakteur der „die Presse“ Rainer Nowak  (Jude) ist Redaktionsmitglied des jüdischen Kulturmagazins Nu.
Sie sind natürlich alle ganz „unschuldig“ am Cookie-Zwang von 460 Firmen wenn man diese Zeitung anklickt………!
Diese Cookies verfangen sich auf Ihrem Computer und Sie bekommen Sie wahrscheinlich nie wieder weg von Ihrem PC!

So wird das DSGVO durch komplett falsche Auslegung zum kriminellen Instrument von Gutmenschen wie z.B. „die Presse“!

Anmerkung: nach Erscheinen dieses Artikels kann man bei „die Presse“ Cookies auch ablehnen! Natrülich nur mit Einschränkungen der Funktion dieser „unabhängigen“ online Zeitung – ganz nach der Natur von linken Zeitungen und deren Hintermänner die vor Geldgier triefen…..!

DER ZWANG ZU COOKIES AUF WEBSEITEN IST ABSOLUT ILLEGAL! COOKIES SIND KLEINE SPIONDATEN MIT DEM IHR COMPUTER AUSSPIONIERT WIRD!

 

Parade Beispiel zu Cookie Zwang ist der Universal-Versand in Österreich / DE:
Man muss Cookies aktivieren, sonst kann man auf dieser Webseite nichts bestellen bzw. mit Explorer nicht einmal die Artikel sehen!
Und erst Die sogenannten Datenschutzbestimmungen bzw. Datenschutzabzocke von Universal.at :
Weitergabe der Daten an Dritte wie Facebook, Google, Marketing-Firmen usw….!

 

Anmerkung: die Webseite wurde nach meinem Artikel angepasst – man kann jetzt Cookies ablehnen!“ Allerdings, funktioniert die Webseite dann mit Windows Explorer nicht mehr……!

 

Das ist natürlich eine glatte Lüge, sich auf den Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b) des DSGVO zu beziehen, als Rechtfertigung , dass man das Geburtsdatum und die Telefonnummer abspeichern darf, weiteres wird hier das DSGVO als Rechtfertigung genommen, dass man auf Ihrem Computer illegale Cookies von anderen Dritten abspeichern bzw. implantieren darf…….!
Eine komplette Lüge und Falschauslegung des DSGVO , um den Kunden zu verwirren und einzuschüchtern!
Der Kunde unterschreibt dann die Bedingungen um etwas zu bestellen!
Der vertrag zur Einwilligung ist natürlich NICHT rechtsgültig, denn die Einwilligung entstand unter ZWANG!!
Das nennt man „Kundenservice“ beim Universal-Versand!!

Anmerkung: die Webseite wurde nach meinem Artikel angepasst – man kann jetzt Cookies ablehnen!“ Allerdings, funktioniert die Webseite dann mit Windows Explorer nicht mehr……!

In Zusammenarbeit mit der Spitzelfirma Google gibt es nun einen neuen Trick, Kunden zu Cookies zu zwingen!
Man konstruiert die Webseiten so, dass sie mit beispielsweise Windows Explorer nicht mehr funktionieren!
Der Kunde weicht dann auf einen anderen Browser aus wie z.B. Google Chrome oder Microsoft Edge, wo die Einstellung viel komplizierter ist, und man Cookies automatisch akzeptiert!
Das nennt man dann psychischen Zwang!!

 

ZITAT von  Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b) des DSGVO
b)die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen;

Wenn Sie bei der Firma Universal-Versand etwas um 20,- Euro bestellen, dann braucht diese Firma Ihr Geburtsdatum , Ihre Telefonnummer usw….?
Das ist Blödsinn, das ist nicht erforderlich!
Es wäre also erforderlich, wenn man etwas bei der Firma Universal-Versand bestellt, dass Ihre Daten dann zu Facebook , Google, oder sonstige Firmen weitergeleitet (verkauft) werden?

Blödsinn! das ist Daten-Abzocke!!!
Das ist psychischer Zwang von geldgierigen Online-Firmen , mit abgewichsten Juristen!

Zwang zur Preisgabe des Geburtsdatums, der Telefonnummer – alles nicht notwenigde Daten für den Kauf eines Produktes!
Siehe Beitrag von der Wirtschaftskammer Österreich:

ZITAT-Ausschnitt von der WKO-Fibel Österreich:
Muss der Unternehmer jedenfalls eine Einwilligung der betroffenen Person einholen?

Nein, nicht zwingend.
Die Einwilligung ist einer von vielen Rechtfertigungsgründen, eine Datenverarbeitung als zulässig zu qualifizieren.

Ist ein anderer Rechtfertigungsgrund gegeben (zB wenn die Verarbeitung der Daten zur Vertragserfüllung notwendig ist), ist die
Einwilligung des Kunden – bei nicht sensiblen Daten – nicht notwendig.

Als Faustregel gilt sohin weiter, dass der Verkauf von Waren über einen Web-Shop ohne gesonderte Einwilligung des Kunden zur Datenverarbeitung möglich ist.

Ist jede Einwilligung des Kunden rechtsgültig?

Um sich auf die Einwilligung als Rechtfertigung für die Datenverarbeitung berufen zu können, muss der Kunde diese Einwilligung ohne Zwang und in Kenntnis der Sachlage abgegeben haben.

Ohne Zwang bedeutet ohne Abhängigkeitsverhältnis, dh der Betroffene darf keine Nachteile durch die Nicht-Abgabe der Einwilligung erfahren.“

 

COOKIES:
Es gibt keine zwingenden bzw. notwendigen COOKIES!!!
Siehe:

RICHTLINIE 2002/58/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Juli 2002 (nicht so lange her – jedoch schon vergessen!)

siehe Erwägungsgründe 17, 24, 25 :
„Die Nutzer sollten die Gelegenheit haben, die Speicherung eines Cookies oder eines ähnlichen Instruments in ihrem Endgerät abzulehnen.“

Es gibt nur geldgierige Firmen, die einem weismachen wollen, dass COOKIES notwendig wären!!
Es gibt keinerlei Rechtsgrundlage für Cookies, keinerlei Rechtsgrundlage um einen Leser zu angeblichen „notwenigen“ Cookies aufzudrängen bzw. zu zwingen!

 

Es ist so, als ob Punkt 32 und Punkt 43 des DSGVO nicht existieren würden in Österreich!
Die ausführenden Kriminellen sind ausgebildete Juristen, die vorsätzlich solche Vertrage mit Koppelung zur Weitergabe an Dritte anfertigen, und damit spekulieren, dass der Kunde den Vertrag nicht durchliest oder versteht!

Sicherlich, wird in jedem Vertrag ausdrücklich darauf hingewiesen, dass man die Weitergabe an Dritte zu Werbezwecken kündigen könnte! Aber da müsste man jeden Tag mindestens 1 Stunde Widersprüche aufkündigen ! Können das ältere Leute, Jugendliche und sonstige mit der Juristik unerfahrene Menschen in Österreich?
Nein – und  genau auf das setzen die Firmen Juristen !

Ganz offene kriminelle Tätigkeiten durch Juristen , von der EU absichtlich so gemacht!
Von der Justiz ignoriert, von Juristen durchgeführt!!
Das perfekte Verbrechen!

Und eigentlich sind ja solche Verträge mit Koppelungsklauseln sowieso nicht gültig!

Warum sind denn alle Firmen plötzlich so wild darauf, persönliche Daten zu speichern und weisen immer auf § 6 des DSGVO hin?
Dummerweise vergessen diese Juristen allerdings immer auf den Punkt 32 und Punkt 43 des DSGVO hinzuweisen??

Was sind persönliche Daten wirklich wert und wie werden sie verkauft bzw. unter der Hand weitergegeben?

persönliche Daten von einem Durchschnittsbürger haben einen Durchschnittswert von ca. 5,- Euro (Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer)

Das macht bei 100.000 persönlichen Daten wie z.B. einem Energieunternehmen (Strom) ca. 500.000 Euro aus!
Die Weitergabe bzw. der Verkauf dieser persönlichen Daten – offiziell oder inoffiziell muss man unterscheiden – an nur 10 Firmen macht das 5 Millionen aus!

Bei Kreditkarten oder Brillen kommt man schon auf 200.000 Kundendaten – bis zu 10 Millionen Wert der Kundendaten bei Verkauf an 10 verschiedene externe Firmen wie Marketing, Werbefirmen usw….!

Der Trick dabei: der Kunde kann zwar hintennach kündigen, aber leider nie mehr kontrollieren, an wen diese Firmen die persönlichen Daten schon weitergegeben bzw. verkauft haben!

Das Finanzamt kann das übrigens auch nicht kontrollieren, denn man kann ja bequem die Daten per USB-Stick weitergeben …..!

99 % aller Kunden erheben keinen Einspruch oder erstellen keine Anzeige!

Das perfekte Verbrechen durch das DSGVO ! und deren Juristen aus Österreich!

Die Justiz in Österreich (letzten 10 Jahre durch ÖVP-Minister vertreten) macht wie immer gar nichts – sind ja schließlich alles Kollegen!

Artikel 7 DSGVO

Bedingungen für die Einwilligung

(4) Bei der Beurteilung, ob die Einwilligung freiwillig erteilt wurde, muss dem Umstand in größtmöglichem Umfang Rechnung getragen werden, ob unter anderem die Erfüllung eines Vertrags, einschließlich der Erbringung einer Dienstleistung, von der Einwilligung zu einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten abhängig ist, die für die Erfüllung des Vertrags nicht erforderlich sind.

Speziell im Punkt 54 steht:

Eine solche Verarbeitung von Gesundheitsdaten aus Gründen des öffentlichen Interesses darf nicht dazu führen, dass Dritte, unter anderem Arbeitgeber oder Versicherungs- und Finanzunternehmen, solche personenbezogene Daten zu anderen Zwecken verarbeiten.

Was bringt die Zukunft mit solchen krimineller Verdrehung des DSGVO?

Ich kaufe eine Hose  im Geschäft, muss man dann in Zukunft eine Einwilligungserklärung unterschreiben in Zukunft?

Jede Firma hat und hatte bis jetzt eine Buchhaltung mit Kundendaten!
Um dort drinzustehen, brauchte man nie eine Einwilligungserklärung zu unterschreiben!

Jetzt muss man unterschreiben, da sich jede Firma mit dem Datenhandel und Weitergabe der Daten an Dritte ein billiges kriminelles Zubrot verdient!

Das verpflichtende DSGVO wird zum Freibrief für illegale Klauseln ! Das ist der wahre Grund zum Zwang zur Unterschrift!

Ganz so, wie es Google und Facebook vormacht!
”Suckerboy” von Facebook zieht sich einen schönen Anzug an , heuchelt “Entschuldigung” und verdient weiter Milliarden….!
Google wird zu 5 Milliarden Strafe verurteilt, und verkündet dann den Gewinn von 2 Milliarden U$ !

Das sind die Anreize zu weiterem schäbigen Datenhandel!
Punkt 32 DSGVO

Stillschweigen, bereits angekreuzte Kästchen oder Untätigkeit der betroffenen Person sollten daher keine Einwilligung darstellen.”

Im Klartext: „KOPPELUNG“ von Bedingungen in Verträgen ist verboten !

Jeder Bürger wird bestraft wenn man etwas verbotenes macht!
Juristen, die Koppelungsverträge erstellen und damit die Basis für den Illegalen Daten Handel schaffen, werden nicht bestraft!

So sieht die Justiz aus unter der Führung der ÖVP (Kurz)

Der tägliche Betrug von Hunderttausenden Bürgerinnen und Bürgern in Österreich, gehört anscheinend nicht zur „Heimatliebe“ gewisser Parteien!

Zuerst sollte man mit den Betrügern im Heimatland aufräumen und dann laut gegen Ausländer schreien!

Auf jeden Fall ist das DSGVO das durch die EU und deren naiven Juristen geschaffen wurde, das Sprungbrett zum Milliardenbetrug am Bürger!

Absolut unzureichendes Gesetz mit unzureichenden Konsequenzen bzw. Strafausmaß an den Tätern – die ja alle Juristen sind!

Natürlich könnte man bei der Datenschutzbehörde Österreich Anzeige erstellen:
https://www.dsb.gv.at/

Doch man müsste jeden Tag gegen irgend jemand Anzeige erstellen!
Denn die kriminelle Unsitte von Juristen „Koppelungsverträge“ zu erstellen greift wie eine Seuche um sich , seit dem Erlass des DSGVO!
Das DSGVO brachte erst richtig die Juristen auf die Idee, wie man damit viel GEld verdienen kann!

Unter Ausnützung des ältesten Verbotes in Österreich:

Durch Verstoß gegen § 879 ABGB – seit 200 Jahren in Österreich gültig! (niemand weiß das, niemand klagt……! Kein Kläger – kein Richter)
§ 879 ABGB
(2) Insbesondere sind folgende Verträge nichtig:
4. wenn jemand den Leichtsinn, der Zwangslage, Verstandesschwäche, Unerfahrenheit oder Gemütsaufregung eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten für eine Leistung eine Gegenleistung versprechen oder gewähren läßt, deren Vermögenswert zu dem Werte der Leistung in auffallendem Mißverhältnisse steht.


Und so ein paar ältere Bürger und Jugendliche und unerfahrene Menschen ein bisschen abzuzocken – das ist ja in Österreich und der EU nur ein Kavaliersdelikt!

Die Praktik dem Bürger bzw. Kunden einen Koppelungsvertrag unterzujubeln praktiziert schon fast jeder Firmenanwalt wie:
Immobilien Makler
Stromversorgungsunternehmen
Brillen Großunternehmen
Bücherversand
Kreditkartenunternehmen
Eigentlich fast ALLE………….

Schande für Österreichs Justiz, Schande für die EU-Abgeordneten – damit zeigt die EU wieder einmal : Politik für Reiche und Betrüger!

Natürlich gibt es auch sehr viele juristische gültige Ratgeber in Sachen „Kästchen anklicken “ und „Einwilligung zur Weitergabe der Daten an Dritte“ im Internet!

 

Da wäre z.B. ein Verein Namens WKO (Wirtschaftskammer Österreich) – siehe die E-Commerce-Rechtsfibel-2018 – der Ausschnitt:

ZITAT-Ausschnitt:
„Muss der Unternehmer jedenfalls eine Einwilligung der betroffenen Person einholen?

Nein, nicht zwingend.
Die Einwilligung ist einer von vielen Rechtfertigungsgründen, eine Datenverarbeitung als zulässig zu qualifizieren.

Ist ein anderer Rechtfertigungsgrund gegeben (zB wenn die Verarbeitung der Daten zur Vertragserfüllung notwendig ist), ist die
Einwilligung des Kunden – bei nicht sensiblen Daten – nicht notwendig.

Als Faustregel gilt sohin weiter, dass der Verkauf von Waren über einen Web-Shop ohne gesonderte Einwilligung des Kunden zur Datenverarbeitung möglich ist.

Ist jede Einwilligung des Kunden rechtsgültig?

Um sich auf die Einwilligung als Rechtfertigung für die Datenverarbeitung berufen zu können, muss der Kunde diese Einwilligung ohne Zwang und in Kenntnis der Sachlage abgegeben haben.

Ohne Zwang bedeutet ohne Abhängigkeitsverhältnis, dh der Betroffene darf keine Nachteile durch die Nicht-Abgabe der Einwilligung erfahren.“

Weiteres steht da – von Juristen geschrieben:

Die Kunden geben die Daten doch freiwillig bekannt – kann man damit dann alles machen?
Mit der Bekanntgabe der Daten geben die Kunden logischer Weise die Einwilligung, dass diese Daten vom Unternehmer erhoben werden.
Eine Einwilligung etwa für eine Übertragung der Daten an Dritte ist damit jedoch nicht automatisch verbunden. „

 

Das behaupten und schreiben im Internet die Juristen der WKO …..?

Bloß , daran halten tut sich niemand!
Anmerkung: die WKO ist ein von der ÖVP geführter Zwangsverein , d.h. es herrscht Pflichtmitgliedschaft für alle Unternehmer!
Sie geben viele gute Ratschläge, allerdings helfen und ändern tut die WKO nichts!

Ändern kann man diese Missstände nur, indem man jeden Juristen abstraft, der Koppelungsverträge den Kunden unterjubelt, und damit persönliche Daten an Dritte weiterveräußert!

Haben Sie einen Energievertrag (benutzen Sie Strom?) , haben Sie eine Kreditkarte oder in letzter Zeit etwas im Internet bestellt?
Dann lesen Sie doch mal die Datenschutz Verordnung Ihres Vertrages – vor allem das Kapitel „Weitergabe Ihrer Daten an Dritte….!
Ihre persönlichen Daten wurden schon lange gewinnbringend an Dritte Firmen weiter verkauft…..!

Weitere juristische Beiträge von Juristen, die es ehrlich meinen über das Koppelungsverbot:
https://datenschutzbeauftragter-dsgvo.com/dsgvo-datenschutzgrundverordnung-kopplungsverbot/

Beispiel Cookies erlauben auf Webseiten:
„Cookies“ sind nur kleine Daten um sich auf Ihrem Computer einzunisten! Diese Cookies speichern und senden Ihre persönlichen Surfgewohnheiten und senden sie an den Betreiber der angeklickten Webseite!
Sie werden also gezwungen ihre persönlichen Surfgewohnheiten bekanntzugeben !

Die erzwungene Erlaubnis ist illegal gemäß DSGVO!
Erzwungene Erlaubnis von Cookies sieht man vor allem bei  linken Zeitungen wie Standard im Internet!
Wenn jemand nicht will , dass man seine Webseite liest, der sollte  sich besser eine Schreibmaschine kaufen !

Fakt: das DSGVO ist so ziemlich das dämlichste und unverständlichste Gesetz, welches je von der EU und deren juristischen Schuhputzern produziert worden ist und dient allein zum Betrug am Konsumenten! Es ist das Schutzschild für korrupte Politiker und abgewichste Juristen die das Gesetz in vollem Maße zum Betrug und illegalen Daten Handel ausnutzen können!
Merkmale des DSGVO: missverständlich, unverständlich und zweideutig zum Nachteil des Konsumenten !
Ein Hauptmerkmal der EU-Juristen und deren Vertreter wie Abgeordnete in der EU!

Gehen Sie nicht wählen am 29. September 2019 : Man hat Ex-Kanzler Kurz mit Misstrauensantrag abgesetzt, warum wollen Sie ihn dann wieder einsetzen?
Die Wahl wird nichts ändern in dieser Republik!
Zu wenig Wahlbeteiligung und es kann keiner regieren – vor allem nicht die ÖVP!
Und dann wird die Expertenregierung bleiben!

 

 

Achtung: es gibt kein Smartphone, bei dem Sie nicht einen „Koppelungsvertrag“ unterschreiben müssen!!
Mit der Aktivierung von einem Smartphone unterschreiben Sie automatisch einen Koppelungsvertag, d.h. Sie erlauben, dass Ihre Daten des Smartphones wie z.B. die IMEI-Nummer des Smartphones weitergegeben werden!
Der IMSI-Catcher:
Nachzulesen im WIKI:
Kurzfassung: Der IMSI Catcher ist ein technisches Gerät , welches ausschließlich zur Ortung und Ausspionierung von Handy-Geräten dient!
siehe auch einen weiteren Beitrag über IMSI-Catchern – von der Justiz Österreich!
Bei Koppelungsverträgen bei der Aktivierung von Smartphones geben Sie die Erlaubnis dass Ihre
IMEI-Nummer weitergegeben wird – von Chine über Taiwan bis in die USA hat dann jeder Hersteller von Smartphones Ihre IMEI Nummer!!!
IMEI (=International Mobile Station Equipment Identity) – siehe WIKI

Die Regierung unternimmt nichts, um Koppelungsverträgen beim Aktivieren eines Smartphones zur Registrierung von der IMEI-Nummer zu unterbinden!

Beitrag von der ARGE (Österreichische Gesellschaft für Datenschutz)
Zitat: „DSGVO wird weitgehend ignoriert, Formalismus überwiegt“ – und: ……….Der „unabhängigen“ Datenschutzbehörde wurde aufgetragen, nicht zu strafen……………..……. (es stinkt nach ÖVP und den immer „hilfsbereiten“ Linken……- die Rechten sind leider zu dämlich was zu ändern!)
siehe Beitrag ARGE

 

IM KLARTEXT: DIE OBIGEN ERWÄHNTEN FIRMEN WERDEN SOWIESO NICHT BESTRAFT………………..!!!!!!!!

„DAS DSGVO IST KEIN ERLAUBNISGESETZ FÜR ABGEWICHSTE WINKELADVOKATEN , SONDERN SOLLTE DEN BÜRGER VOR UNGEWOLLTER WEITERGABE SEINER PERSÖNLICHEN DATEN SCHÜTZEN !!!

Meiden Sie Webseiten und Onlineshops, die sofort auf der Webseite auf das DSGVO aufmerksam machen, als ob denen das DSGVO etwas erlauben würde, Sie zur Bekanntgabe und Weitergabe Ihrer persönlichen Daten zu zwingen!!
Meiden Sie solche Online Zeitungen, Webshops und ähnliche geldgierige illegale Daten Händler!

 

Stoppt die Corona-App – Corona-APP ist schwerer Eingriff in die Privatsphäre

Euro Münzen Betrüger – Fehlprägungen sind nichts wert!

 

 

Die Corona Lobbyisten

Corona Impfung – Impfskeptiker und die Lügenpresse – Präsident Van der Bellen durch Vollgeimpfte im Homeoffice – Israel und Chile sind Impfweltmeister – die internen Dokumente über die Corona Impfung

 

EINTRITTSTESTEN / FREITESTEN / REINTESTEN ist Nötigung am Volk – Vorstufe zur ZWANGSIMPFUNG!! Corona Nötigung im Lockdown

siehe auch: WIPIWEB-JUS-JUS-BLOG
Facebook zwingt zum Foto hochladen – der Zwang zum persönlichen Foto bei Suckerboy

Hass , Hetze und Betrug im Netzdas DSGVO macht es möglich

Der Boss der politischen Drogen Alliance zu Besuch bei Kurz (ÖVP) im Parlament
(das ÖVP-Netzwerk ist ein „Kartenhaus“ – bei Drogen , soziale Fragen, Gesundheit , Ausländer – irgendwann stürzt es ein)

Glyphosat-Verbot Monsanto und das ÖVP-House of Cards
(Kurz stimmt gegen das Volk für Glyphosat ……!)

Türkis – eine blaue FarbeÖVP die rechten Rechten

Tiroler Grundknappheit – wo die ÖVP herrscht – da ist die Ungerechtigkeit

Ibiza VideoVerstoß gegen Gesetze und Ehrenkodex – Kanzler Kurz gleich verdächtig wie Strache?

Feminisierter Hanf – der größte Korruptionsfall des 21. Jahrhunderts – Austria corruptus
https://www.wipi.at/feminisierter-hanf-korruption

 

EU-Reisefreiheitdas grüne „E“die EU-Lügen WEBER will EU-Präsident werden, und gerade die CSU in Bayern verstößt öffentlich gegen EU-Verträge!!

Geoblocking – neue Verordnung tritt in Kraft – das neue Betrugsgesetz am EU-Konsumenten der EU-Kommission

Interessant für alle Autofahrer: E-Call Notruf System – der neue Zwangs Spitzel Apparat der EU-Kommission

Prepaid Simkarten Zwangsregistrierung – Betrug an Handy Kunden?

 

Rauchergesetze in Spanien

Rauchergesetze Italien

 

 

 

[Copyright © Text / Bilder - Winfried Michael Zehm ]

[Copyright © Text / Bilder / Fotos - W.M. Zehm ]

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