„finca“ in Spanien – Grundstück im Sinne des Gesetzes
Das Wort „finca“ ist sehr gebräuchlich im Immobilienhandel, in der Umgangssprache ist damit ein Landhaus gemeint, speziell bei deutschen Auswanderern!
In allen Gesetzestexten bedeutet das Wort „finca“ jedoch Grundstück (im Sinne des Gesetzes – mit Gebäude usw…) , Grundstückseinheit oder Nutzfläche (bei Wohnungen)!
Das Hauptwort „finca“ stammt vom Verb „fincar“ oder „hincar“ ab! Was soviel bedeutet wie ein Grundstück erwerben oder auch einen Pfosten / Grenzmeiler einsetzen oder auch einrammen (in den Boden)
„finca“ – Grundstück im Sinne des Gesetzes
„finca“ – Grundstück im Sinne des Gesetzes
Spanien - Immobilienrecht / Baurecht, SPANIEN / SPAIN, Spanien Gesetze, Spanien Immobilien Makler, Spanien Wörterbuch / dictionary spain
Kommentare deaktiviert für „finca“ – Grundstück im Sinne des Gesetzes
Jul 242018