Mai 132017
 

Prepaid Simkarten – Negativ Guthaben bei Telefonwertkarten


Der Zweck einer Telefonwertkarte ist vor allem, dass man keine Überraschungen auf der Telefonrechnung erhält!

Hatte eigentlich immer geklappt, wenn das Guthaben verbraucht war, stellt die Wertkarte ganz einfach keine Verbindung mehr her!

 

Es klappte allerdings nur bis gestern. Denn gestern schickte ich 4 Handy Fotos!

Plötzlich war das Guthaben weg, die Wertkarte gesperrt, obwohl das Monat noch nicht um war!

Beim Anruf bei der Tarifauskunft der Fima T-Mobile sagte eine elektronische Stimme, ich hätte € 4,—Euro “negativ Guthaben
Und ich war überrascht – trotz Versprechungen der Firma T-Mobile „keine Überraschungen“!

„ohne Überraschungen – Seite von T-Mobile!

 

Und irgendwie hatte ich den Eindruck, ich hätte nun doch keinevolle Kostenkontrolle”, so wie es die Firma T-Mobile auf Ihrer Seite und auf der Verpackung der Telefonwertkarte anbietet!
Keine Vertragsbindung, volle Kostenkontrolle – Seite von T-Mobile

Dazu sollte man bemerken, dass es diesen Ausdruck “negativ Guthaben” gar nicht gibt in der deutschen Sprache, denn ein Guthaben kann ja nur positiv sein, sonst wäre es ja kein Guthaben!

Zum Rechtlichem:

Im ABGB steht unter § 861

Abschließung des Vertrages.

§ 861. und 862
Man hat mit dem Kauf der Wertkarte von T-Mobile einen Vertrag abgeschlossen! (siehe Rechnung – die Rechnung und Aktivierung der Wertkarte ist der vertrag und dessen Erfüllung!)
Nämlich zu den Bedingungen, dass man
keinerlei Überraschungen hätte und volle Kostenkontrolle!
So steht es auf der Verpackung der Wertkarte, und so steht es in der innen beigelegten Broschüre!
Und ich war überrascht!!! € 4,—Euro “negativ Guthaben” ….. das ist aber eine sehr überraschende Entgleisung der vollen Kostenkontrolle!!!

Ein “negativ Guthaben” entspricht
nicht den Vertragsbedingungenvolle Kostenkontrolle” und “keinerlei Überraschungen”!!

Und unter § 879 (2) (3)
(3) Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Vertragsformblättern enthaltene Vertragsbestimmung, die nicht eine der beiderseitigen Hauptleistungen festlegt, ist jedenfalls nichtig, wenn sie unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles einen Teil gröblich benachteiligt.

 

Ob man wohl ein bisschen benachteiligt ist, wenn man eine Wertkarte für 10,- Euro kauft, im Glauben man kann sie nicht überziehen, und dann hat man ein Negativ Guthaben von € 4,– also 40 % -, obwohl man die Wertkarte genau deswegen kaufte um genau so etwas zu vermeiden?

Und dann gäbe es noch das Gesetz für unlauteren Wettbewerb:

Irreführende Geschäftspraktiken

§ 2. (1) Eine Geschäftspraktik gilt als irreführend, wenn sie unrichtige Angaben (§ 39) enthält oder sonst geeignet ist, einen Marktteilnehmer in Bezug auf das Produkt über einen oder mehrere der folgenden Punkte derart zu täuschen, dass dieser dazu veranlasst wird, eine geschäftliche Entscheidung zu treffen, die er andernfalls nicht getroffen hätte:


§ 39. (1) Als Behauptungen und Angaben im Sinne dieses Gesetzes sind auch bildliche Darstellungen und sonstige Veranstaltungen anzusehen, die wörtliche Angaben zu ersetzen bestimmt und geeignet sind.

Einer der Werbeslogans von T-Mobile ist vor allem die Behauptung “keine Überraschungen”, und “volle Kostenkontrolle”!!

Die Werbung von T-Mobile ist somit eine sehr “irreführende Geschäftspraktik”!

Und der Hauptgrund warum man eine Wertkarte benutzt, ist vor allem der , dass man keine Überraschungen in Sachen Telefonrechnung wollte! Und man war nun doch sehr überrascht über € 4,—im Minus, und das trotz Wertkarte!


Das telefonische Argument der Firma T-Mobile war, unter ihrer Service –Line, “wenn man MMS verschickt, also Bilder mittels SMS, dann kostet das viel!

Obwohl die Firma T-Mobile schriftlich verspricht, dass das MEGA-KLAX auch MMS einschließt!

Das sind nun doch grobe Verstöße gegen den § 2 UWG – das sind ganz klar irreführende Geschäftspraktiken!

Wie viele Schüler und Jugendliche fallen eigentlich darauf rein, “ohne Überraschungen” zu telefonieren und Handy Fotos zu verschicken?

Es müsste ein Gesetz geben, das genau den Begriff von “Telefonwertkarte” regelt! Guthaben erschöpft, dann müsste sich die Wertkarte einfach sperren!

negativ Guthaben” auf Wertkarte dürfte es nicht geben!


Es geht es nicht nur um die lächerlichen € 4,—Euro, nein, es geht es darum, dass wieder einmal eine Firma meint, sie kann öffentlich und ohne Konsequenzen gegen bestehende Gesetze verstoßen!

Man brauchte wahrscheinlich ein Heer von gerissenen Juristen, um eine Möglichkeit zu finden, wie man Schüler und Jugendliche mit Handyfotos abzockt: ganz einfach: einfach nicht abschalten die Wertkarte, sondern ganz einfach Minusguthaben verbuchen!

Dann sind die Eltern dieser Jugendlichen und Schüler, die genau aus dem Grund nämlich um eine Überziehung der Telefonrechnung zu vermeiden , diese Wertkarte gekauft haben, die Blöden und abgezockten!!


In
Deutschland gibt es für solche Minus Guthaben bei pre-paid Karten anscheinend schon ein Urteil!

siehe auch aktuellen Beitrag aus dem Jahr 2019 : Prepaid SimkartenZwangsregistrierung Betrug am Kunden?

siehe auch im WIPIWEB-JUS-BLOG: Prepaid Sim-Karten – Gesetz ohne Veröffentlichung in Kraft?

siehe auch: Vertrauen zu Juristen bei Mietverträgen

[Copyright © Text / Bilder - Winfried Michael Zehm ]

[Copyright © Text / Bilder / Fotos - W.M. Zehm ]

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