Jul 262016
 

Grenzkataster und Grundsteuerkataster –
Ersitzung im Grenzkataster nicht möglich!

Bei einem Grundbuchauszug in Österreich steht sehr oft im A1-Blatt ein „G“ nach der Grundstücksnummer.
„G“ für Grenzkataster!

Der Grenzkataster wurde 1968 eingeführt, um einen endgültigen Beweis für Grundstücksgrenzen zu erstellen – einen verbindlichen Beweis!


Bei Grundstücken die ein „G“ im Grundbuch im A1-Blatt aufzeigen, da gibt es keine Grenzstreitigkeiten und eine Ersitzung ist nicht möglich bzw. gesetzlich verboten:

siehe Vermessungsgesetz § 50:
http://www.investment-portal.net/austria/gesetzeat/Vermessungsgesetz.html

§ 50. Die Ersitzung von Teilen eines im Grenzkataster enthaltenen Grundstückes ist ausgeschlossen.

In Österreich sind allerdings erst ca. 14,3 % aller Grundstücke im Grenzkataster eingetragen, d.h. die restlichen 85,7 % könnte man theoretisch auch ersitzen (ca. 30 Jahre …!), zu mindestens kann es Streitigkeiten mit den Nachbarn geben!!

Den Grundsteuerkataster gibt es schon seit 1817 (eigentlich hatte Maria Theresia schon 1770 damit angefangen) unter Kaiser Franz I. von Österreich (Kaiser Franz II. von deutsch römischen Reich)

siehe:
Grundsteuerkataster
http://www.meingrundstueck.at/lexikon/Grundsteuerkataster.html

Auszug Vermessungsgesetz VermG
Zusammenarbeit mit den Grundbuchgerichten und den Abgabebehörden des Bundes

§ 45.
(1) Grenzkataster und Grundbuch sind in Übereinstimmung zu halten.

(2) Dem Grundbuchgericht sind die Ergebnisse von Amtshandlungen, die Eintragungen im Grundbuch nach sich ziehen können, mit Anmeldungsbogen mitzuteilen.

(3) Dem Grundbuchgericht ist die unmittelbare Einsicht in den Kataster gemäß § 14 Abs. 5 zu gewähren.

Die allgemeinen Behauptungen, dass man nach 30 Jahren Ersitzung automatisch Eigentümer wäre, das stimmt also nicht, NICHT , wenn das Grundstück mit einem „G“ im Grundbuchauszug gekennzeichnet ist!!

siehe auch: Aufsandungsklausel in Österreich

siehe auch: Grundstück im Sinne des Gesetzes

 

[Copyright © Text / Bilder - Winfried Michael Zehm ]

[Copyright © Text / Bilder / Fotos - W.M. Zehm ]

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